Sizilien: Die Region wird die Stelle eines Kunsthistorikers in den Stellenplan aufnehmen


Die „Gazzetta del Sud“ berichtet, dass die neue Berufsklassifikation der Region Sizilien den Beruf des technischen Kunsthistorikers umfassen wird, nachdem AStArte, SISCA und Legambiente Alarm geschlagen hatten.

Die Region “ (Sizilianische Regionfür Kunst, Kultur und Umwelt) wird das Profil von , einem technischen Beamten für Kunstgeschichte, in die neue “ (Berufliche Matrix) der Verwaltung aufnehmen. Dies berichtet die „Gazzetta del Sud“, nachdem in den vergangenen Tagen AStArte – Associazione Nazionale Storici dell’Arte(Nationaler Verband der Kunsthistoriker) – gemeinsam mit SISCA – Associazione Italiana di Storia della Critica d’Arte ETS(Italienischer Verband für Kunstkritikgeschichte),Legambiente Nazionale und Legambiente Sicilia darauf hingewiesen hatte, dass diese Berufsgruppe in der neuen Organisation des regionalen Personals fehlte.

Die Angelegenheit betrifft den Prozess der Überarbeitung und Aktualisierung des Berufssystems der Region Sizilien, der zur Umsetzung der Bestimmungen des geltenden CCRL für das nicht-leitende Personal eingeleitet wurde und Teil des Modernisierungs- und Aufwertungsprozesses des Humankapitals der Verwaltung ist. In der methodischen Erläuterung zum Berufssystem, die für die Beratungen zwischen dem Dezernat für den öffentlichen Dienst und den Gewerkschaften bestimmt war, war im Bereich der Beamten der Abteilung für Kulturgüter zwar die Position des technischen Archäologen vorgesehen, die des technischen Kunsthistorikers fehlte jedoch.

AStArte, SISCA und Legambiente hatten daher an das Regionaldezernat für lokale Selbstverwaltung und den öffentlichen Dienst geschrieben und dabei auch das Dezernat für Kulturgüter und sizilianische Identität einbezogen, um die Korrektur dieses ihrer Ansicht nach schwerwiegenden Mangels zu fordern. Begründet wurde der Antrag mit den spezifischen Kompetenzen, die Kunsthistorikern beim Schutz des kunsthistorischen Erbes zukommen und die in den regionalen Rechtsvorschriften, beginnend mit dem Regionalgesetz 80/77, sowie in den beruflichen Anforderungen des Ministerialdekrets 244/2019 vorgesehen sind.

Zu den Aufgaben des technischen Kunsthistorikers gehören die Ermittlung der Art, der Merkmale und der ästhetischen Bedeutung von beweglichen und unbeweglichen kunsthistorischen Gütern sowie Studien und Planungen zum Schutz, zur Restaurierung, zur Überprüfung oder Feststellung des kulturellen Interesses und zur Aufwertung. Das Aufgabenprofil umfasst zudem die Planung und Leitung von Restaurierungs- und Aufwertungsarbeiten, die wissenschaftliche Leitung und die Oberaufsicht über Projekte, die Erstellung von Zustandsberichten und Versicherungsgutachten, die Wertermittlung von Kulturgütern sowie die für die Erteilung oder Verweigerung von Ausfuhrgenehmigungen erforderlichen Gutachten.

Agrigent, Tal der Tempel. Foto: Dario Crisafulli
Agrigent, Tal der Tempel. Foto: Dario Crisafulli

Zu den Zuständigkeiten gehören auch die im Gesetz über Kulturgüter und Landschaft vorgesehenen Genehmigungen, die Überprüfung der Angemessenheit und der ordnungsgemäßen Durchführung von Maßnahmen an Kulturgütern, die Katalogisierung und Inventarisierung sowie die historisch-kritische Einordnung der Kulturgüter. Zu den Aufgaben des Beamten gehören zudem die wissenschaftliche Konzeption von Ausstellungen und Museen, die Erstellung von Publikationen und wissenschaftlichen Texten, die Teilnahme an Tagungen, die Abwicklung von Prüfungen des kulturellen Interesses und von Auflagen für privates Kulturgut sowie die Zusammenarbeit mit der Einheit zum Schutz des Kulturerbes der Carabinieri. Abgerundet wird das Aufgabenbild durch die Konzeption und Durchführung von didaktischen und pädagogischen Aktivitäten rund um das kunsthistorische Erbe.

In ihrem Schreiben an die Region hatten die Verbände zudem darauf hingewiesen, dass das Fehlen des Kunsthistorikers kein Einzelfall sei. Bereits im Antrag auf Ergänzung des Beschlusses des Regionalrats vom 29. Oktober 2020 bezüglich der „Matrix der Berufsprofile und des Kompetenzkatalogs“ war lediglich das Profil eines archäologischen Beamten vorgesehen. Nicht berücksichtigt waren auch Archivare, Bibliothekare, Demo-Ethno-Anthropologen, physische Anthropologen, Restauratoren und Restaurationsmitarbeiter für Kulturgüter, Diagnostikexperten sowie Spezialisten für angewandte Wissenschaften und Technologien im Bereich des Kulturerbes, d. h. einige der in Artikel 9-bis des Gesetzes über Kulturgüter und Landschaft für Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Konservierung, zur Aufwertung und zur Nutzung des Kulturerbes anerkannten Berufsbilder.

Die Organisationen verwiesen zudem auf das im vergangenen Dezember ausgeschriebene Auswahlverfahren zur unbefristeten Einstellung von zehn technischen Archäologen für die Abteilung für Kulturgüter – das erste seit 25 Jahren für diese Berufsgruppe. Auch bei dieser Gelegenheit, so betonten sie, seien Kunsthistoriker nicht vorgesehen gewesen.

Die an die Region gerichtete Forderung lautete daher, den technischen Beamten für Kunstgeschichte in die neue Berufsmatrize aufzunehmen, um der Verwaltung die für den Schutz des sizilianischen kunsthistorischen Kulturerbes erforderlichen Fachkompetenzen zu sichern. Ein besonders umfangreiches Kulturerbe: Laut dem Bericht „Sistema Cultura Sicilia“, der im vergangenen Jahr von der THEA Group erstellt wurde, ist Sizilien in der Tat die Region mit den meisten Kultureinrichtungen in Süditalien.

Sizilien: Die Region wird die Stelle eines Kunsthistorikers in den Stellenplan aufnehmen
Sizilien: Die Region wird die Stelle eines Kunsthistorikers in den Stellenplan aufnehmen



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