Die Schweiz hatÄgypten ein bedeutendes Kulturgut aus dem 2. Jahrhundert v. Chr. zurückgegeben. Es handelt sich um eine ägyptische Bestattungsmaske, die den ägyptischen Behörden im Rahmen einer Zeremonie in der Casa Beatrice von Wattenwyl in Bern offiziell übergeben wurde. Die Übergabe des Fundstücks an den ägyptischen Botschafter in der Schweiz, Mohamed Yehia Mohamed Negm, erfolgte durch Bundesrätin und Vorsteherin des Eidgenössischen Departements des Innern Elisabeth Baume-Schneider. An der Zeremonie nahm auch ein Vertreter des ägyptischen Ministeriums für Altertümer teil.
Die Rückgabe bildet den Abschluss einer Angelegenheit, die im September 2022 begann, als die Maske von den Schweizer Behörden bei ihrer Einfuhr ins Land abgefangen worden war. Am 15. September jenes Jahres hatte ein Spediteur das Kulturgut bei der Zollabfertigung in Bardonnex im Kanton Genf angemeldet. Das Objekt hatte jedoch bei den Behörden den Verdacht auf eine mögliche illegale Herkunft geweckt, weshalb die Einfuhr blockiert wurde. Daraufhin hatte das Bundesamt für Zoll und Grenzschutz (BZG) das Bundesamt für Kultur (BAK) um eine Überprüfung gebeten. Das Fundstück wurde daraufhin einer fachlichen Untersuchung unterzogen, um seine Echtheit, Herkunft und Chronologie festzustellen. Die von einem Ägyptologen durchgeführte Analyse bestätigte, dass die Maske echt ist, und ermöglichte es, sie auf die Mitte der ptolemäischen Zeit zu datieren, also auf das 2. Jahrhundert v. Chr.
Die Feststellung der Echtheit und der Datierung ermöglichte es den Schweizer Behörden, das Kulturgut an Ägypten zurückzugeben. Die offizielle Übergabe wurde von den Schweizer Behörden als weiterer Beweis für die Zusammenarbeit zwischen den beiden Ländern beim Schutz des Kulturerbes und für die Schweizer Politik zur Bekämpfung des illegalen Transfers von Kulturgütern gewertet.
Die Geschichte der Maske fügt sich in einen Rahmen bilateraler Zusammenarbeit ein, der bereits seit mehreren Jahren besteht. Die Schweiz und Ägypten haben 2011 ein Abkommen über die Einfuhr, den Transit und die Rückgabe von Kulturgütern unterzeichnet. Seit Inkrafttreten des Abkommens hat die Schweiz rund 80 Kulturgüter an Ägypten zurückgegeben.
Der Weg, den die Maske zurückgelegt hat, spiegelt die in der Schweiz vorgesehenen Verfahren für Kulturgüter wider, deren Herkunft möglicherweise unrechtmäßig ist. Nach der Beschlagnahmung an der Grenze wurde das Fundstück von den Kulturbehörden des Bundes geprüft und einer fachlichen Begutachtung unterzogen. Die vom Ägyptologen bestätigte Echtheit und die Datierung auf die Mitte der ptolemäischen Zeit lieferten die notwendigen Anhaltspunkte, um die Rückgabe an die ägyptischen Behörden vorzunehmen. Die ptolemäische Zeit, aus der die Maske stammt, entspricht jener Phase der ägyptischen Geschichte, die mit der Eroberung des Landes durch Alexander den Großen im Jahr 332 v. Chr. begann und die unter der ptolemäischen Dynastie bis zum Tod von Kleopatra VII. und der Annexion Ägyptens durch Rom im Jahr 30 v. Chr. andauerte. Die Datierung auf die Mitte dieser Epoche ordnet den Fund somit dem 2. Jahrhundert v. Chr. zu, einer Phase, in der sich die ägyptischen Kunst- und Bestattungstraditionen in einem Kontext weiterentwickelten, der auch durch den Einfluss der hellenistischen Kultur geprägt war.
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| Die Schweiz gibt Ägypten eine Bestattungsmaske aus dem 2. Jahrhundert v. Chr. zurück. |
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