Das Kulturministerium sucht einen neuen Generaldirektor für die Museen: Mit einem Rundschreiben vom 3. August hat das MiC den Beginn des Auswahlverfahrens zur Besetzung der Führungsposition auf allgemeiner Ebene als Generaldirektor der Generaldirektion Museen bekannt gegeben, einer Einrichtung, die der Abteilung für die Aufwertung des Kulturerbes des Ministeriums angegliedert ist. Die Amtszeit beträgt drei Jahre.
Das Ministerialdokument legt die Voraussetzungen fest, die Bewerber erfüllen müssen, um sich um die Stelle zu bewerben, wobei zwischen allgemeinen Anforderungen und spezifischen Anforderungen im Zusammenhang mit den für die Leitung der nationalen Museumseinrichtung erforderlichen Kompetenzen unterschieden wird. Zu den allgemeinen Anforderungen gehört vor allem Erfahrung in der Teamleitung und in der Umsetzung umfangreicher Projekte, insbesondere im Hinblick auf die Leitung komplexer Projekte. Darüber hinaus werden nachweisliche Kommunikationsfähigkeiten sowie die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit und eine konkrete Ausrichtung auf Problemlösung verlangt. Das Ministerium verlangt zudem, dass der Bewerber für die Ausübung des Amtes geeignete berufliche Eignungen und Fähigkeiten nachweist, die sich aus den in den letzten drei Jahren erzielten Ergebnissen ergeben, sofern diese vorliegen. Abgerundet werden die allgemeinen Anforderungen durch die Forderung nach soliden zwischenmenschlichen Fähigkeiten und der Fähigkeit zur Interaktion mit institutionellen Akteuren – ein Aspekt, der für eine Rolle, die einen ständigen Austausch mit anderen Verwaltungen und Einrichtungen beinhaltet, als zentral angesehen wird.
Neben den allgemeinen Anforderungen nennt das Rundschreiben vier Bereiche mit spezifischen Anforderungen, die die Bewerber erfüllen müssen und die in engem Zusammenhang mit den Aufgaben der Generaldirektion Museen stehen. Der erste betrifft die langjährige Erfahrung in der Koordination und Verwaltung digitaler Instrumente und Plattformen zur Aufwertung und Nutzung des Kulturerbes des Nationalen Museumssystems, einschließlich der Festlegung und Umsetzung von Strategien zur Förderung und Zugänglichkeit des Kulturerbes durch die Integration neuer Technologien und digitaler Instrumente. Der zweite Bereich erfordert spezifische Erfahrung in der Förderung und Vermittlung des Kulturerbes, die auch durch integrierte und koordinierte Strategien im Rahmen des nationalen Museumssystems umgesetzt werden soll, im Einklang mit den höchsten internationalen Standards und in enger Verbindung mit den Aktivitäten zur Aufwertung und Verwaltung des Kulturerbes selbst.
Die dritte spezifische Anforderung betrifft die in internationalen Kontexten gesammelte Erfahrung, insbesondere im Hinblick auf die kulturelle und wissenschaftliche Zusammenarbeit, die Konzeption und Umsetzung von Ausstellungsinitiativen sowie die Förderung kultureller Abkommen und die Aufwertung des Kulturerbes im Ausland. Die vierte und letzte spezifische Anforderung betrifft hingegen die Erfahrung in der Planung, Verwaltung und Überwachung komplexer Programme und Maßnahmen, die auf die Aufwertung, Nutzung und Förderung des Kulturerbes abzielen, auch durch die Koordinierung nationaler und europäischer Finanzmittel, einschließlich Initiativen zur Aufwertung und Erweiterung von Museumssammlungen.
Um der Verwaltung die Überprüfung des Vorliegens dieser Voraussetzungen zu ermöglichen, sieht das Rundschreiben vor, dass jeder Bewerber einen detaillierten und präzisen Bericht vorlegen muss, aus dem das Start- und Enddatum jeder genannten Erfahrung in der Leitung oder Verwaltung von Projekten klar hervorgeht. Aus dem Bericht müssen zudem die ausgeübten Tätigkeiten, die ausgeübten Funktionen und die tatsächlich erreichten Ziele genau hervorgehen. Diesem Bericht ist, entsprechend der Art der ausgeübten Tätigkeit, das Leistungsbewertungsformular für den Dreijahreszeitraum 2023–2025 beizufügen. Das Ministerium weist ferner darauf hin, dass der Bewerber in demselben Bericht darauf achten muss, alle relevanten Informationen vorzulegen, die eine Bewertung auch der weiteren im Verfahren geforderten Voraussetzungen ermöglichen.
Das Rundschreiben öffnet die Teilnahme zudem für Personen, die über eine besondere und nachgewiesene berufliche Qualifikation verfügen, sofern sie Tätigkeiten in öffentlichen oder privaten Einrichtungen und Körperschaften oder bei öffentlichen oder privaten Unternehmen ausgeübt haben und dabei mindestens fünf Jahre Erfahrung in Führungspositionen gesammelt haben. Alternativ können sich Personen bewerben, die eine besondere berufliche, kulturelle und wissenschaftliche Spezialisierung erworben haben, die sich aus der universitären und postuniversitären Ausbildung, aus wissenschaftlichen Veröffentlichungen und aus konkreten Berufserfahrungen von mindestens fünf Jahren ableiten lässt, auch bei staatlichen Verwaltungen, einschließlich derjenigen, die die Ämter selbst vergeben, sofern diese in Funktionspositionen ausgeübt wurden, die für den Zugang zur Führungsebene vorgesehen sind. Zu den potenziellen Bewerbern gehören schließlich auch Personen aus den Bereichen Forschung, Hochschullehre und Justiz sowie aus den Berufsgruppen der Rechtsanwälte und Staatsanwälte.
Die Bewerbungen sind ausschließlich bis spätestens 12 Uhr am 13. August 2026 an die zertifizierte E-Mail-Adresse dg-ruo.incarichidirigenziali@pec.cultura.gov.it zu senden. Es handelt sich um eine Ausschlussfrist, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss aus dem Verfahren führt.
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| Museen: Das Kulturministerium startet das Auswahlverfahren für den neuen Generaldirektor |
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