Am 12. August 2026 tritt das im Amtsblatt veröffentlichte neue Gesetz in Kraft, dasdie Unpfändbarkeit von Kunstwerken und Kulturgütern ausländischer Herkunft regelt, die Italien für temporäre Ausstellungen als Leihgabe überlassen werden. Die Maßnahme zielt darauf ab, die internationale Zusammenarbeit zwischen Museen und kulturellen Einrichtungen zu stärken und den Ländern und Einrichtungen, die Werke als Leihgabe zur Verfügung stellen, größere Garantien zu bieten.
Die Regelung legt fest, dass Kulturgüter, die ausländischen Staaten, öffentlichen Einrichtungen oder ausländischen Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen gehören, während ihres Aufenthalts in Italien im Rahmen von Zivilverfahren bezüglich des Eigentums oder des Besitzes der Werke nicht gerichtlich beschlagnahmt werden dürfen. Die Immunität wird erst nach Erteilung einer spezifischen Garantie für die Immunität vor Beschlagnahme gewährt, die ausschließlich für den Zeitraum gilt, in dem sich die Werke auf italienischem Staatsgebiet befinden, um in Museen oder anderen kulturellen Einrichtungen der Öffentlichkeit ausgestellt zu werden.
Die Garantie kann vom Kulturministerium auf Antrag der Einrichtung, die die Leihgabe erhält, ausschließlich gegenüber Staaten oder Institutionen gewährt werden, die Gegenseitigkeitsbedingungen gegenüber Italien gewährleisten. Die Durchführungsbestimmungen für die Erteilung der Garantie werden durch einen Erlass des Kulturministers festgelegt, der in Abstimmung mit dem Justizministerium und dem Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und internationale Zusammenarbeit innerhalb von sechzig Tagen nach Inkrafttreten des Gesetzes zu erlassen ist.
Das Gesetz präzisiert zudem, dass die neue Regelung unter Beachtung der bereits geltenden internationalen Übereinkommen und Abkommen, einschließlich der Rechtsvorschriften der Europäischen Union, Anwendung findet, ohne Ausnahmen von den in den Verträgen vorgesehenen Verpflichtungen einzuführen. Ziel des Gesetzes ist es, den internationalen Verkehr von Kunstwerken und Kulturgütern von erheblichem kulturellem Interesse zu fördern, indem ausländischen Verleihern ein besserer rechtlicher Schutz geboten und Anreize für die Organisation von Ausstellungen und Schauen von internationalem Rang in Italien geschaffen werden. Schließlich sieht die Regelung vor, dass ihre Umsetzung keine neuen oder höheren Belastungen für die öffentlichen Finanzen mit sich bringt, und überträgt den zuständigen Behörden die Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen unter Einsatz der bereits verfügbaren personellen, materiellen und finanziellen Ressourcen.
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| Unpfändbarkeit ausländischer Kunstwerke, die Italien für Ausstellungen ausgeliehen wurden: Neues Gesetz tritt am 12. August in Kraft |
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