Die Anmeldungenfür den Nationalen Verband der Kunsthistoriker AStArte sind nun möglich. Dabei handelt es sich um eine neue, gemeinnützige, überparteiliche und konfessionsunabhängige Berufsorganisation, die gegründet wurde, um die Berufsgruppe der Kunsthistoriker in Italien gemäß dem Gesetz vom 14. Januar 2013, Nr. 4 über nicht organisierte Berufe.
Der Verband wurde am 28. April 2026 gegründet und am 22. Mai in Palermo in der Villa Zito, dem Sitz der Fondazione Sicilia, offiziell vorgestellt. Anlass war die Tagung „Nasce l’Associazione Nazionale Storici dell’Arte (AStArte). Specialisti a confronto“ (Gründung des Nationalen Verbandes der Kunsthistoriker( AStArte ).Fachleute imAustausch), kuratiert von Silvia Mazza (hier unser Interview), der Initiatorin des Projekts und Präsidentin des Verbandes.
AStArte wurde mit dem erklärten Ziel gegründet, eine Lücke im italienischen System der Kulturberufe zu schließen, nämlich das Fehlen eines vom Ministerium für Unternehmen und „Made in Italy“ gemäß Gesetz 4/2013 anerkannten nationalen Verbandes der Kunsthistoriker. Diese Anerkennung ermöglicht die Vertretung der Berufsgruppe gegenüber Dritten und auf institutioneller Ebene.
Zu den genannten Zielen gehört auch die Möglichkeit, Vereinbarungen und Absichtserklärungen mit Auktionshäusern, mit dem Kommando der Carabinieri zum Schutz des Kulturerbes (Carabinieri TPC) sowie mit anderen öffentlichen und privaten Einrichtungen zu schließen, die Fachkompetenzen in den verschiedenen Bereichen der Kunstgeschichte benötigen. In diesem Zusammenhang versteht sich der Verein als Ansprechpartner für die Bearbeitung von Anfragen nach fachlicher Beratung seitens Institutionen und Akteuren der Branche.
Das Mitgliedschaftssystem sieht verschiedene Mitgliederkategorien vor. Gründungsmitglieder sind Wissenschaftler und Persönlichkeiten von anerkanntem Ruf, die zur Gründung des Vereins beigetragen haben. Ordentliche Mitglieder sind Kunsthistoriker, die über die im Ministerialdekret 244/2019, Anhang 7, Absätze 1.3 und 2.3 vorgesehenen Qualifikationen verfügen. Teilnehmende Mitglieder erfüllen die in derselben Rechtsvorschrift (Ministerialdekret 244/2019, Anhang 7, Absatz 3.3) festgelegten Anforderungen, während zu den studentischen Mitgliedern diejenigen gehören, die in einschlägigen Studiengängen eingeschrieben sind. Außerdem ist die Kategorie der Ehrenmitglieder vorgesehen, die Wissenschaftlern und Persönlichkeiten vorbehalten ist, die sich bei der Förderung der Künste und der damit verbundenen Berufe hervorgetan haben.
Die ersten drei Kategorien entsprechen den in den Verzeichnissen der Fachkräfte des Kulturministeriums vorgesehenen Gruppen. Die Mitgliedschaft im Verein setzt keine vorherige Eintragung in diese Verzeichnisse voraus. Es ist nämlich vorgesehen, dass AStArte eine Bescheinigung über das Vorliegen der für eine eventuelle Eintragung in die nationalen Verzeichnisse erforderlichen Voraussetzungen ausstellt.
Was die finanziellen Aspekte betrifft, so betragen die jährlichen Mitgliedsbeiträge 40 Euro für ordentliche Mitglieder, wobei dieser Betrag für das Jahr 2026 auf 20 Euro reduziert wird. Für teilnehmende Mitglieder beträgt der Beitrag 30 Euro, im ersten Jahr reduziert auf 15 Euro. Für studentische Mitglieder beträgt der Beitrag 20 Euro, im Jahr 2026 reduziert auf 10 Euro. Die Mitgliedschaft gilt vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres.
Die Mitgliedschaft umfasst die Teilnahme an den vom Verein organisierten Veranstaltungen. Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung nach Anforderung des Formulars per E-Mail an die Adresse astarte.storicidellarte@gmail.com oder die Online-Anmeldung, die derzeit auf der noch im Aufbau befindlichen Website https://storicidellarte.org eingerichtet wird.
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| Die Anmeldungen für AStArte, den neuen nationalen Verband der Kunsthistoriker, sind ab sofort möglich |
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