Die Stadt Zürich hat beschlossen, elf Werke aus dem Königreich Benin, die im Museum Rietberg aufbewahrt werden, in das Eigentum der Bundesrepublik Nigeria zu übertragen. Der Beschluss, der am vergangenen Freitag, 20. März, formalisiert wurde, stellt einen bedeutenden Schritt im breiteren internationalen Prozess der Rückgabe von Kulturgütern dar, die während der Kolonialzeit erworben wurden und heute als integraler Bestandteil des historischen Erbes der Herkunftsländer anerkannt sind. Die betreffenden Gegenstände, die von außerordentlicher kultureller und spiritueller Bedeutung sind, sind von besonderem Wert für die Nachkommen der Königsdynastie von Benin und für Nigeria als Ganzes. Die Rückgabe erfolgt auf offizielles Ersuchen der nigerianischen Regierung über die Nationale Kommission für Museen und Denkmäler, die im Juli 2024 einen formellen Antrag im Namen des Staates und des Königreichs Benin gestellt hatte.
Unter den betroffenen Werken befinden sich sehr wertvolle Artefakte, wie eine Messingmaske, die der königlichen Gilde der Benin-Schmelzer zugeschrieben wird und aus dem 19. Jahrhundert stammt, und ein geschnitzter Elfenbeinstoßzahn aus einem Ahnenschrein, der zwischen dem 17. und 18. Jahrhundert von der Zunft der Elfenbeinschnitzer angefertigt wurde. Ein mit Pferde- und Tierfiguren verzierter Armreif aus dem 18. oder frühen 19. Jahrhundert zeugt von der künstlerischen und symbolischen Raffinesse der Produktionen des Beniner Hofes.
Die Entscheidung des Züricher Stadtrats ist Teil einer umfassenderen Reflexion über die Verantwortung europäischer Institutionen gegenüber Sammlungen kolonialen Ursprungs. Die Bürgermeisterin der Schweizer Stadt, Corine Mauch, betonte, wie bewusst die Stadt dieses Thema angehen will, und hob hervor, wie wichtig es ist, vergangenes Unrecht anzuerkennen und konkrete Maßnahmen zu dessen Beseitigung zu ergreifen. Nach Ansicht der Stadtverwaltung beinhaltet ein fairer Umgang mit dem kulturellen Erbe nicht nur die Erhaltung und Aufwertung der Werke, sondern auch die Bereitschaft, sie zurückzugeben, wenn eindeutige Beweise für ihren unrechtmäßigen Erwerb vorliegen.
Auf nigerianischer Seite wurde die Entscheidung begrüßt. Der Generaldirektor der Nationalen Kommission für Museen und Denkmäler, Olugbile Holloway, hob den symbolischen Wert der Rückgabe hervor und betonte, dass sie dazu beitragen könne, einige der aus der Kolonialzeit stammenden Gräben zu überwinden. Die Rückgabe der Werke wird als bedeutende Geste nicht nur für den Königshof von Benin, sondern auch für die gesamte nigerianische Bevölkerung angesehen, die in diesen Artefakten einen wesentlichen Teil ihrer Geschichte erkennt.
In den vergangenen Monaten haben die Nationale Kommission für Museen und Denkmäler und Vertreter des Königreichs Benin mit dem Museum Rietberg erörtert, wie die Werke in Zukunft verwaltet werden sollen. Es wurde vereinbart, dass ein Teil der Objekte nach Abschluss der Eigentumsübertragung vorübergehend als Leihgabe in Zürich bleiben kann. Diese Lösung erlaubt es einerseits, den kulturellen Wert dieser Artefakte in der Schweiz sichtbar zu halten, und andererseits, einen langfristigen institutionellen Dialog mit Nigeria zu stärken. Die verbleibenden Werke werden im Sommer 2026 physisch in das afrikanische Land zurückgegeben.
Der Fall des Museums Rietberg ist kein Einzelfall. In der Schweiz sind das Ethnografische Museum der Universität Zürich und das Musée d’ethnographie de Genève in einen ähnlichen Prozess eingebunden und werden ihrerseits Werke aus dem Königreich Benin zurückgeben. Die Direktorinnen der drei Institutionen, Carine Ayélé Durand, Alice Hertzog und Annette Bhagwati, betonten in einer gemeinsamen Erklärung die Bedeutung der in den letzten Jahren geleisteten Forschungsarbeit.
Im Rahmen der Benin-Initiative Schweiz haben die Schweizer Museen in enger Zusammenarbeit mit nigerianischen Partnern die Herkunft der Werke in ihren Sammlungen systematisch analysiert. Die Untersuchungen haben gezeigt, dass eine bedeutende Anzahl von Objekten nach dem britischen Angriff auf das Königreich Benin im Jahr 1897, der zur Plünderung und Zerstreuung zahlreicher Artefakte führte, über den internationalen Kunstmarkt nach Europa gelangte.
Angesichts dieser Erkenntnisse wurde die Rückgabe als notwendiger Schritt angesehen, um Nigeria in die Lage zu versetzen, sein Erbe wieder in Besitz zu nehmen und es unabhängig zu verwalten, sowohl unter dem Gesichtspunkt der Erhaltung als auch der Forschung und Verbreitung. Die beteiligten Institutionen betonten, dass diese Entscheidung Ausdruck eines wachsenden ethischen Bewusstseins und des Willens ist, einen konstruktiven Dialog mit den Herkunftsgemeinschaften aufzunehmen.
Die Eigentumsübertragung ist somit nicht nur ein Verwaltungsakt, sondern auch eine symbolische Geste der historischen Anerkennung. Für die beteiligten Schweizer Museen ist sie ein Meilenstein in der Auseinandersetzung mit der Vergangenheit und ein konkretes Zeichen der internationalen Zusammenarbeit. Die Rückgabe der Werke aus Benin ist in der Tat Teil einer breiteren Bewegung, die in den letzten Jahren zahlreiche europäische Institutionen dazu veranlasst hat, ähnliche Prozesse einzuleiten.
Die Aktion markiert einen wichtigen Moment in der internationalen Debatte über die Rückgabe von Kulturgütern und unterstreicht die Rolle der Museumsinstitutionen bei der Förderung einer gerechteren und gemeinsamen Verwaltung des Erbes. In diesem Zusammenhang hat die Entscheidung der Stadt Zürich einen beispielhaften Wert, da sie zeigt, wie die Anerkennung historischer Verantwortung in konkrete Maßnahmen umgesetzt werden kann, die auf kulturelle Gerechtigkeit und die Zusammenarbeit zwischen Ländern ausgerichtet sind.
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| Zürich gibt elf Werke aus dem Königreich Benin an Nigeria zurück |
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