Die Ausschreibung „Kultur in kleinen Gemeinden“ für Projekte in Ortschaften mit weniger als 25.000 Einwohnern ist gestartet


Die Generaldirektion für zeitgenössische Kreativität des Kulturministeriums hat die Ausschreibung „Kultur in kleinen Gemeinden“ (Ausgabe 1) veröffentlicht, die sich an Gemeinden mit weniger als 25.000 Einwohnern richtet. Für Projekte zur Wiederbelebung und zur kulturellen Entwicklung der Region wurden 1,44 Millionen Euro bereitgestellt.

Die Generaldirektion für zeitgenössische Kreativität des Kulturministeriums hat am 22. Juni 2026 die öffentliche Ausschreibung „Kultur in kleinen Gemeinden“ (Ausgabe 1) veröffentlicht, die sich an italienische Gemeinden mit weniger als 25.000 Einwohnern richtet. Die Initiative ist Teil der nationalen Politik zur kulturellen Erneuerung und territorialen Entwicklung und zielt darauf ab, Projekte zu fördern, die die Rolle der Kultur bei der Stärkung des sozialen Zusammenhalts und des lokalen Wachstums hervorheben.

Die Ausschreibung wird von der Task Force für kulturelle Zusammenarbeit mit Afrika und dem erweiterten Mittelmeerraum, vom „Piano Olivetti per la Cultura“ und von der Generaldirektion für zeitgenössische Kreativität des Kulturministeriums selbst gefördert, mit technischer und administrativer Unterstützung durch ALES – Arte Lavoro e Servizi S.p.A. Die Ausgestaltung der Ausschreibung zielt darauf ab, Kultur als Instrument zur Stärkung der Bürgerbeteiligung, zur Förderung lokaler Innovation, zur Unterstützung der regionalen Wirtschaft und zur Verbesserung der Lebensqualität der Gemeinden zu betrachten. Für die erste Auflage der Initiative sind Mittel in Höhe von insgesamt 1.445.100 Euro vorgesehen. Das erklärte Ziel ist es, die kulturelle Lebendigkeit kleiner italienischer Gemeinden zu fördern, der Marginalisierung von Binnengebieten entgegenzuwirken und einen gerechteren Zugang zu kulturellen Aktivitäten auf nationaler Ebene zu gewährleisten. Das Programm zielt zudem darauf ab, den Schutz der territorialen Identität zu stärken und Formen der aktiven Bürgerbeteiligung zu fördern.

Kulturministerium. Foto: „Finestre sull'Arte“
Kulturministerium. Foto: Finestre sull’Arte

Zu den Hauptzielen gehören die Aufwertung des materiellen und immateriellen Kulturerbes der Regionen, die Stärkung lokaler Netzwerke und die Förderung innovativer Formen der kulturellen Produktion und Rezeption im Sinne einer nachhaltigen und inklusiven Entwicklung. Die Ausschreibung zielt zudem auf die Aufwertung der kulturellen und ökologischen Ressourcen als Faktoren der lokalen Wirtschaftsentwicklung und der mittel- bis langfristigen Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten ab. Ein weiterer Schwerpunkt betrifft die Unterstützung der Gründung und Konsolidierung von Kultur- und Kreativunternehmen, wobei ein besonderer Fokus auf Modellen sozialer und gemeinschaftlicher Innovation liegt.

Die Ausschreibung fördert zudem die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Akteuren, Bürgern, Bildungs- und Forschungseinrichtungen, Organisationen der Zivilgesellschaft, Künstlern und Fachleuten aus verschiedenen Disziplinen durch Partnerschaften und stabile territoriale Netzwerke. Ziel ist es zudem, das lokale Kulturangebot zu stärken und zu ergänzen und dessen Qualität, Zugänglichkeit und Nutzung zu verbessern, auch durch digitale Instrumente und neue Technologien.

Teilnehmen können ausschließlich italienische Gemeinden mit weniger als 25.000 Einwohnern, basierend auf den ISTAT-Daten zum 1. Januar 2025. Die Kommunalverwaltungen können sich einzeln oder gemeinsam bewerben, und zwar über bereits bestehende oder noch zu bildende Gemeindeverbände, wobei in diesem Fall eine federführende Gemeinde bestimmt werden muss. Jede Bewerbung muss die Einbindung mindestens eines Projektpartners aus bestimmten gemeinnützigen Kategorien vorsehen, darunter Verwaltungen und öffentliche Einrichtungen, Einrichtungen des Dritten Sektors, die im RUNTS eingetragen sind oder sich in der Eintragungsphase befinden, wobei die Eintragung bis zur Bewilligung des Zuschusses abgeschlossen sein muss, oder Vereine und Komitees, die gemäß dem Zivilgesetzbuch gegründet wurden und über eine eingetragene Satzung sowie eine Steuernummer verfügen.

Die Anträge müssen ausschließlich über das Ausschreibungsportal der Generaldirektion für zeitgenössische Kreativität eingereicht werden, dessen Öffnung zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben wird. Die Frist für die Einreichung der Bewerbungen endet am 31. August 2026 um 12:00 Uhr (italienische Zeit). Für weitere Informationen steht die spezielle E-Mail-Adresse dg-cc.piccolicomuni@cultura.gov.it zur Verfügung.

Die Ausschreibung „Kultur in kleinen Gemeinden“ für Projekte in Ortschaften mit weniger als 25.000 Einwohnern ist gestartet
Die Ausschreibung „Kultur in kleinen Gemeinden“ für Projekte in Ortschaften mit weniger als 25.000 Einwohnern ist gestartet



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