Das Russische Haus in Berlin, also das Russische Haus für Wissenschaft und Kultur (Russisches Haus der Wissenschaft und Kultur), steht derzeit im Mittelpunkt einer heftigen politischen Debatte in Deutschland: Das Gebäude in der Friedrichstraße 176–179 im Herzen der Hauptstadt ist seit Jahren umstritten, doch die jüngsten Vorwürfe der französischen Behörden, wonach die Einrichtung mit Aktivitäten des russischen Geheimdienstes in Verbindung stehen soll, haben die Forderungen nach einer Schließung erneut angefacht. Das Problem ist jedoch nicht nur politischer Natur: Auf die Zukunft der Einrichtung wirken sich nämlich europäische Sanktionen, strafrechtliche Ermittlungen und ein komplexes Geflecht bilateraler Abkommen aus, in das auch das Goethe-Institut, also das deutsche Kulturinstitut, in Russland eingebunden ist.
Anfang August kam im Rahmen einer Untersuchung durch drei Tageszeitungen (Tagesschau, WDR und Süddeutsche Zeitung) ein Dokument des französischen Innenministeriums ans Licht, das die „Casa Russa“ mit möglichen Aktivitäten des Moskauer Geheimdienstes in Verbindung bringt. Die Einrichtung wird von Rossotrudnichestvo betrieben, der staatlichen russischen Agentur für kulturelle Zusammenarbeit, die dem Außenministerium in Moskau untersteht und seit 2022 den Sanktionen der Europäischen Union unterliegt, die infolge des russischen Einmarsches in die Ukraine verhängt wurden. Die deutsche Regierung hat die französischen Vorwürfe bislang nicht öffentlich bestätigt. Am 10. August erklärte der Sprecher des Auswärtigen Amtes, Martin Giese, jedoch während einer Pressekonferenz in Berlin, dass „angesichts der Vorgehensweise gegen deutsche Kulturschaffende und -organisationen“ Deutschland die internationalen Rechtsgrundlagen, die die Tätigkeit des Russischen Hauses regeln, umfassend und kontinuierlich prüfe. Die Angelegenheit wird durch das Bestehen zweier bilateraler Abkommen zwischen Deutschland und Russland, die sich jeweils auf Immobilien und die kulturelle Zusammenarbeit beziehen, besonders heikel.
Das Russische Haus befindet sich seit 1984 in dem Gebäude an der Friedrichstraße: Zu Zeiten der Deutschen Demokratischen Republik und der Sowjetunion war es die größte sowjetische Kulturinstitution im Ausland. Heute beherbergt der siebenstöckige Komplex Ausstellungsräume, einen Konzertsaal, ein Kino, eine Buchhandlung und eine Filiale der russischen Post. Das Programm umfasst Russischkurse, Ballett- und Zeichenkurse sowie Filmvorführungen, Veranstaltungen zu Alexander Puschkin, Initiativen zum Gedenken an den Zweiten Weltkrieg und Auftritte deutscher Kosakenchöre. Für seine Befürworter handelt es sich um kulturelle Aktivitäten, während für die Kritiker das Problem gerade darin besteht, wie diese Initiativen dazu beitragen, trotz des Krieges in der Ukraine ein scheinbar normales Verhältnis zu Russland aufrechtzuerhalten und Moskaus Weltbild zu verbreiten.
Für eine Schließung spricht sich unter anderem der Grüne Abgeordnete Robin Wagener aus, der die französischen Vorwürfe für plausibel hält. Die Russische Haus sei seiner Meinung nach, so erklärte er gegenüber „Die Welt“, Teil des von Moskau geführten „Informationskriegs“ und müsse, da es Sanktionen unterliege, geschlossen werden. „Ein Rechtsstaat muss auch bereit sein, Recht und Gesetz durchzusetzen“, erklärte er. Die Angelegenheit hat auch Eingang in den Wahlkampf für die am 20. September anstehenden Abgeordnetenhauswahlen in Berlin gefunden. Der Spitzenkandidat der SPD, Steffen Krach, begab sich vor das Gebäude und forderte die Enteignung der Immobilie. Die linke Partei BSW sprach sich hingegen gegen die Schließung aus. Bei einer von der Partei organisierten Veranstaltung argumentierte der Kandidat für das Amt des Berliner Regierenden, Alexander King, dass die Unterbrechung jeglicher Dialogkanäle mit Russland die Stadt und Deutschland nicht auf den Frieden vorbereiten würde. Es wurden Petitionen gegen die Schließung gestartet und eine Demonstration angekündigt.
Ein weiterer Aspekt der Angelegenheit betrifft die europäischen Sanktionen. Da Rossotrudnichestvo auf der Liste der von der EU sanktionierten Organisationen steht, darf das „Russische Haus“ kein Geld frei entgegennehmen und von Dritten nur das annehmen, was für den Unterhalt des Gebäudes notwendig ist. Dennoch nimmt die Einrichtung Mieteinnahmen ein. Der Untersuchung der Tagesschau zufolge lebten im Juni 2023 115 Menschen in dem Gebäude. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat Ermittlungen wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz aufgenommen.
Zudem genießt die „Russische Haus“ keine diplomatische Immunität, auch wenn die Nutzungsmodalitäten der Immobilie durch ein 2013 zwischen der deutschen und der russischen Regierung geschlossenes Abkommen geregelt sind, das sich auf die Standorte der „Russischen Haus“ in Berlin und des Goethe-Instituts in Moskau bezieht. Das Abkommen hat eine Laufzeit von 99 Jahren und legt unter anderem fest, dass jeder der beiden Staaten die Grundsteuer für das vom jeweils anderen Land genutzte Gebäude übernimmt. Für das Jahr 2026 beläuft sich der Anteil des deutschen Staates für das „Russische Haus“ auf 70.000 Euro. Das Abkommen legt außerdem fest, dass Gebäude, die hoheitlichen Zwecken dienen, Immunität vor Vollstreckungsmaßnahmen genießen und dass keine der beiden Parteien die Immobilien ohne Zustimmung der anderen Partei verkaufen oder deren Nutzung vollständig an Dritte übertragen darf.
Hinzu kommt das im Dezember 1992 unterzeichnete und im Mai 1993 in Kraft getretene zwischenstaatliche Abkommen über die kulturelle Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Russland. Der Vertrag sieht eine Laufzeit von fünf Jahren vor, mit automatischer Verlängerung um jeweils denselben Zeitraum, sofern nicht mindestens sechs Monate vor Ablauf eine Kündigung erfolgt. Das Abkommen sieht vor, dass die beiden Länder die kulturelle Zusammenarbeit auf allen Ebenen fördern, einen umfassenden Zugang zu den jeweiligen Kulturen gewährleisten und die Gründung sowie die Tätigkeit der kulturellen Einrichtungen der anderen Vertragspartei erleichtern. Darüber hinaus sieht er die Möglichkeit vor, Studierenden, Doktoranden und Forschern des anderen Landes Stipendien und Ausbildungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen sowie die Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen zu erleichtern.
Gerade diese Bestimmungen lassen sich jedoch angesichts der internationalen Lage und der von Russland gegen deutsche Institutionen ergriffenen Maßnahmen immer schwerer umsetzen. Das Goethe-Institut, Deutschlands führende Organisation zur Förderung der Sprache und der internationalen kulturellen Zusammenarbeit, musste im Mai 2023 seine Aktivitäten in Russland drastisch einschränken, nachdem die russischen Behörden die Zahl der deutschen Mitarbeiter, die im Land tätig sein durften, begrenzt hatten. Einige Wochen zuvor waren die Bankkonten des Goethe-Instituts in Russland auf Antrag der russischen Zentralbank eingefroren worden, nachdem die Berliner Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen das „Russische Haus“ wegen eines mutmaßlichen Verstoßes gegen die Sanktionen eingeleitet hatte.
Trotz dieser Schwierigkeiten sind die digitalen Dienste des Goethe-Instituts, einschließlich der Sprachkurse, weiterhin zugänglich. Die Bibliotheken der Standorte in Moskau und Sankt Petersburg erhalten zudem nach wie vor neue deutsche Literatur, wenn auch mit logistischen Problemen. Das Goethe-Institut erklärte, dass es bislang keiner staatlichen Zensur unterworfen worden sei, betonte jedoch, dass es sich zur Einhaltung der strengen russischen gesetzlichen Vorschriften verpflichte.
Das Thema Sicherheit verleiht der Kontroverse eine weitere Dimension. In dem im Juni veröffentlichten Bericht stufte der Berliner Landesverfassungsschutz das von den russischen Geheimdiensten ausgehende Bedrohungsniveau als „unverändert hoch“ ein. Das „Russische Haus“ wird in dem Dokument nicht direkt erwähnt, doch wird darin festgestellt, dass die russischen Dienste immer weniger Möglichkeiten haben, unter dem diplomatischen Deckmantel von Botschaften und Konsulaten zu operieren. Dem Bericht zufolge muss daher davon ausgegangen werden, dass solche Aktivitäten in abgewandelter Form innerhalb der noch in Deutschland vorhandenen staatlichen oder halbstaatlichen russischen Einrichtungen fortgesetzt werden könnten.
Auf der Grundlage der veröffentlichten Informationen lässt sich daher nicht feststellen, ob das „Russische Haus“ tatsächlich als Operationszentrum der russischen Geheimdienste genutzt wird. Die französischen Vorwürfe haben die Angelegenheit jedoch in den Mittelpunkt der deutschen politischen Aufmerksamkeit gerückt, während die Aufnahme von Rossotrudnichestvo in die Liste der europäischen Sanktionen und die Untersuchung der Mieteinnahmen den Fall besonders heikel machen. Die endgültige Entscheidung der deutschen Behörden muss auch die Folgen für das deutsche Kultursystem in Russland berücksichtigen: Das Auswärtige Amt befürchtet nämlich, dass eine Schließung des Russischen Hauses weitere Einschränkungen für die Goethe-Institute in Moskau und Sankt Petersburg nach sich ziehen könnte, die trotz der Einschränkungen weiterhin direkten Kontakt zu Teilen der russischen Zivilgesellschaft pflegen. Gleichzeitig sind einige Politiker der Ansicht, dass das Risiko, diese Einrichtungen zu verlieren, mittlerweile ein notwendiger Preis sei, um auf den Druck aus Moskau zu reagieren.
Rechtlich gesehen gibt es eine konkrete Frist. Das Abkommen von 2011, das die Tätigkeit der Kulturinstitutionen regelt, könnte von Deutschland mit Wirkung zum Juni 2027 gekündigt werden. Die Kündigung müsste bis zum 6. Dezember 2026 erfolgen. Eine solche Entscheidung würde zur Einstellung der kulturellen Aktivitäten des „Russischen Hauses“ führen, aber nicht automatisch den Verlust der Immobilie zur Folge haben, die weiterhin in russischem Besitz bliebe. Das Auswärtige Amt hat jedoch noch keine endgültige Position bezogen. Die offizielle Linie besteht weiterhin darin, die internationalen Abkommen zu prüfen, die die Einrichtung regeln. Inzwischen rückt die Frist vom 6. Dezember näher und mit ihr die Entscheidung, ob das Abkommen über die kulturelle Zusammenarbeit gekündigt oder aufrechterhalten werden soll, wodurch das Russische Haus und damit einer der umstrittensten Kanäle der russischen Kulturpräsenz im heutigen Deutschland weiter bestehen bliebe.
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| Deutschland: Das Russische Haus in Berlin steht im Mittelpunkt der Debatte – soll es geschlossen werden oder nicht? |
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