Das Verwaltungsgericht hebt die Ernennung an der Universität „Federico II“ auf: Meeresarchäologie ist nicht dasselbe wie Bergarchäologie


Das Verwaltungsgericht von Kampanien hat der Klage von Elena Flavia Castagnino Berlinghieri stattgegeben, der Gewinnerin eines Auswahlverfahrens für eine Lehrstelle im Fach „Methodik der archäologischen Forschung“, die die Entscheidung der Universität Federico II angefochten hatte, einen internen Wissenschaftler ihr vorzuziehen.

Das regionale Verwaltungsgericht von Kampanien hat den Erlass aufgehoben, mit demdie Universität Neapel „Federico II“ die Berufung von Elena Flavia Castagnino Berlinghieri zur außerordentlichen Professorin blockiert hatte. Sie war die Gewinnerin eines am 27. Februar 2024 ausgeschriebenen Auswahlverfahrens für den Fachbereich „Methodik der archäologischen Forschung“, ein Lehrgebiet, das auch Vertiefungen in der Unterwasserarchäologie umfasst. Über diese Nachricht berichtet der „Corriere del Mezzogiorno“ in einem Artikel von Fabrizio Geremicca.

Im Mittelpunkt der Angelegenheit steht der Erlass des Rektors vom 19. November letzten Jahres, als Matteo Lorito noch an der Spitze der Universität stand. Anstelle der Forscherin, die das Auswahlverfahren gewonnen hatte, hatte die Universität Fabio Cavulli bevorzugt, einen internen Forscher der Federico II, der während des Auswahlverfahrens in den Status eines Professors der zweiten Stufe übernommen worden war.

Universität Neapel „Federico II“. Foto: Wikimedia Commons – Giuseppe Guida | Creative Commons Attribution-Share Alike 4.0 International-Lizenz.
Universität Neapel „Federico II“. Foto: Wikimedia Commons – Giuseppe Guida | Creative Commons Attribution-Share Alike 4.0 International-Lizenz.

Castagnino Berlinghieri legte daraufhin Berufung beim Verwaltungsgericht (Tar) ein, was zu einem Rechtsstreit innerhalb des Fachbereichs für Geisteswissenschaften führte, der bis vor wenigen Wochen von Andrea Mazzucchi, einem Dante-Forscher, geleitet wurde, der im Juli zum neuen Rektor gewählt worden war und sein Amt am 1. September antrat. In ihrem Urteil stellten die Richter zudem einen Formfehler im Beschluss des Fachbereichs vom 24. September 2025 fest, mit dem die interne Lösung anstelle der Berufung der Gewinnerin des Auswahlverfahrens vorgeschlagen worden war: Die Entscheidung sei nämlich ohne das erforderliche Quorum, d. h. die absolute Mehrheit der dem Fachbereichsrat angehörenden Dozenten, getroffen worden.

Wie der „Corriere del Mezzogiorno“ weiter berichtet, hat das Verwaltungsgericht zudem den Unterschied zwischen den betroffenen wissenschaftlichen Fachgebieten hervorgehoben und darauf hingewiesen, dassdie Meeres- und Küstenarchäologie im Vergleich zur Berg- und Gletscherarchäologie spezifische Merkmale aufweist. Den Richtern zufolge war der Universität zudem bereits zum Zeitpunkt der Ausschreibung vom 27. Februar 2024 bekannt, dass Cavulli im Jahr 2025 in denselben wissenschaftlich-disziplinären Bereich in die Position einer außerordentlichen Professorin aufsteigen könnte. Seine Beförderung konnte daher nicht als unvorhersehbarer Umstand angesehen werden, der die Nichtberufung der Gewinnerin rechtfertigen würde.

Die Universität kann nun gegen die Entscheidung vor dem Staatsrat Berufung einlegen. In der Zwischenzeit muss sie Castagnino Berlinghieri 2.000 Euro an Prozesskosten zahlen. Fabio Cavulli, der Gegenpartei in dem Verfahren, war dem Verfahren nicht beigetreten.

Das Verwaltungsgericht hebt die Ernennung an der Universität „Federico II“ auf: Meeresarchäologie ist nicht dasselbe wie Bergarchäologie
Das Verwaltungsgericht hebt die Ernennung an der Universität „Federico II“ auf: Meeresarchäologie ist nicht dasselbe wie Bergarchäologie



Noemi Capoccia

Der Autor dieses Artikels: Noemi Capoccia

Originaria di Lecce, classe 1995, ha conseguito la laurea presso l'Accademia di Belle Arti di Carrara nel 2021. Le sue passioni sono l'arte antica e l'archeologia. Dal 2024 lavora in Finestre sull'Arte.


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