Japan: Das Gesetz gegen die Verunglimpfung der Nationalflagge spaltet das Land und beunruhigt die Kunstwelt


In Japan löst die Verabschiedung des Gesetzes über die Verunglimpfung der Nationalflagge eine hitzige Debatte über die Meinungsfreiheit aus. Kunstkritiker, Juristen und Verfassungsrechtler befürchten abschreckende Auswirkungen auf das künstlerische Schaffen, auf Proteste und auf die politische Kritik.

In Japan sorgt das neue Gesetz, das den Straftatbestand der Verunglimpfung der Nationalflagge einführt, für eine hitzige politische, rechtliche und kulturelle Debatte. Die Verunglimpfung ist zwar bereits im Strafgesetzbuch des Landes verankert, doch die neue Regelung, die am 17. Juli vom Nationalparlament (dem Parlament) am 17. Juli verabschiedet wurde und einen bedeutenden Sieg für die konservative Regierung unter Premierministerin Sanae Takaichi darstellt, führt nun spezifische strafrechtliche Sanktionen für diejenigen ein, diedas Hinomaru, die Nationalflagge des Landes, beschädigen oder öffentlich verunglimpfen. Die Vorschrift sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe von bis zu 200.000 Yen (etwas mehr als tausend Euro) für diejenigen vor, die sich der Verunglimpfung, Beschädigung oder Entfernung der Nationalflagge unter Umständen schuldig machen, die als verletzend für die öffentliche Meinung angesehen werden. Die Strafe entspricht derjenigen, die im japanischen Rechtssystem bereits für die Beschädigung der Flagge oder anderer nationaler Symbole ausländischer Staaten vorgesehen ist.

Während die Regierung die Maßnahme einerseits als Instrument zum Schutz eines Staatssymbols und der Gefühle derjenigen darstellt, die der Nationalflagge Wert beimessen, kam andererseits heftige Kritik von Verfassungsrechtlern, Juristen, Künstlern und Kunstkritikern, die in der neuen Regelung eine potenzielle Einschränkung der durch die japanische Verfassung garantierten Meinungsfreiheit sehen. Der Kernpunkt ist nämlich, dass das Gesetz „die Gefühle derjenigen, denen die Nationalflagge am Herzen liegt“, schützen soll, indem es Strafen für Handlungen der „Beschädigung, Entfernung oder öffentlichen Entweihung“ der Flagge einführt, selbst wenn dieses Verhalten „bei Menschen extremes Unbehagen oder Ekel hervorruft“. Gerade diese Formulierung hat die Diskussionen entfacht, da „Unbehagen“ und „Abscheu“ nach Ansicht der Kritiker sehr weit ausgelegt werden könnten. Und genau darin liegt der grundlegende Unterschied zwischen der japanischen Rechtslage und beispielsweise der italienischen, wo der Straftatbestand der Flaggenverunglimpfung zwar im Strafgesetzbuch vorgesehen ist, es jedoch kein spezifisches Gesetz gibt und der Tatbestand der Verunglimpfung erst recht nicht bei Handlungen vorliegt, die Unbehagen oder Abscheu hervorrufen.

Japanische Flagge vor dem Berg Fuji. Foto: Anna Mircea
Japanische Flagge vor dem Hintergrund des Fuji. Foto: Anna Mircea

Zu den Organisationen, die offen ihren Widerstand bekundet haben, gehört auch die japanische Sektion der Internationalen Vereinigung der Kunstkritiker (AICA Japan), die in den Tagen vor der Verabschiedung des Gesetzes eine Petition an die Mitglieder des Parlaments initiiert hatte, in der sie die Ablehnung des Gesetzentwurfs forderte. Die Initiative konnte jedoch die endgültige Verabschiedung des Gesetzes nicht verhindern.

Die Stellungnahme des Verbandes wurde am 9. Juli durch ein von 48 Mitgliedern unterzeichnetes Dokument formalisiert: In dem Text erläutern die Unterzeichner ausführlich die Gründe für ihre Ablehnung und argumentieren, dass die neue Regelung tiefgreifende Auswirkungen auf die Welt der Kultur und des künstlerischen Schaffens haben könnte.

Gerade die Formulierung bezüglich „Unbehagen“ und „Ekel“ stellt, wie bereits erwähnt, einen der von Kritikern am meisten beanstandeten Punkte dar. Der vom Gesetzgeber verwendete Ausdruck wird nämlich als äußerst vage und anfällig für subjektive Interpretationen angesehen. Nach Ansicht zahlreicher Juristen birgt die Tatsache, dass die Beurteilung einer Straftat von Begriffen wie dem „Unbehagen“ oder dem „Ekel“ von Personen abhängt, die Gefahr, dass die Anwendung der Vorschrift willkürlich wird und ein Klima der Rechtsunsicherheit entsteht. Die Gegner argumentieren zudem, dass das neue Gesetz in einen Bereich eingreift, der bereits durch die Rechtsordnung geregelt ist. Verschiedene Rechtsexperten weisen nämlich darauf hin, dass eventuelle Fälle von Sachbeschädigung an der Flagge bereits über den Straftatbestand der Sachbeschädigung gemäß dem japanischen Strafgesetzbuch verfolgt werden können. Aus dieser Sicht bestehe nach Ansicht der Unterzeichner der Petition kein wirklicher gesetzgeberischer Bedarf, einen neuen Straftatbestand einzuführen.

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft das Rechtsgut, das das Gesetz schützen soll. Nach Ansicht der Experten, die die Maßnahme ablehnen, stellt der Verweis auf die „Gefühle“ derjenigen, die die Nationalflagge befürworten, ein zu unbestimmtes rechtliches Interesse dar, um die Einführung einer strafrechtlichen Sanktion zu rechtfertigen. Ein solcher Ansatz, so argumentieren sie, berge die Gefahr, dass der Schutz eines nationalen Symbols zu einer Einschränkung der Meinungsfreiheit werde.

Die Bedenken betreffen auch die Art und Weise, wie der neue Straftatbestand konkret angewendet werden soll. Der Text der Petition hebt hervor, dass der Gesetzentwurf die Absichten der beanstandeten Handlung nicht berücksichtigt, sondern sich darauf beschränkt, äußere und objektive Elemente zu bewerten. Mit anderen Worten: Nach Ansicht der Unterzeichner würde nicht berücksichtigt, ob die Handlung aus künstlerischen, politischen, symbolischen oder protestierenden Gründen begangen wurde, sondern lediglich ihre äußere Wirkung und die öffentliche Wahrnehmung.

Dieser Aspekt schürt die Befürchtung, dass das Gesetz eine stark abschreckende Wirkung auf die Verwendung der Nationalflagge in künstlerischen Werken haben könnte. Laut AICA Japan könnte bereits das bloße Risiko, in gerichtliche Verfahren verwickelt zu werden, Künstler, Kuratoren, Museen und kulturelle Einrichtungen dazu veranlassen, jegliche Verwendung des Hinomaru zu vermeiden, die als umstritten interpretiert werden könnte.

In dem Dokument wird betont, dass Nationalflaggen seit Jahrzehnten eines der häufigsten Themen der internationalen zeitgenössischen Kunst sind. Ihre Präsenz beschränkt sich nicht auf die traditionelle Malerei, sondern umfasst Fotografien, Videoarbeiten, Installationen, Performances und zahlreiche andere Formen des zeitgenössischen künstlerischen Ausdrucks.

Kritikern zufolge ist es äußerst schwierig, eine klare Grenze zwischen einem Kunstwerk und einer Form des politischen oder ideologischen Ausdrucks zu ziehen. Auch wenn die Regierung erklärt hat, dass künstlerische Darstellungen nicht unter die neuen Sanktionen fallen werden, befürchtet der Verband, dass sich die Auslegung des Straftatbestands nach Inkrafttreten des Gesetzes schrittweise ausweiten könnte.

Die Folgen könnten weit über die Schaffung neuer Werke hinausgehen: In der Petition wird nämlich auf die Gefahr hingewiesen, dass sich ein Klima der Selbstzensur auch bei der Verwaltung von Museumssammlungen verstärken könnte. Kulturelle Einrichtungen könnten beschließen, in der Vergangenheit entstandene Werke, die die Nationalflagge kritisch oder provokativ verwenden, nicht mehr auszustellen und damit nicht nur die Freiheit der Künstler, sondern auch das Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu diesen Werken einzuschränken. Nach Ansicht des Vereins stellt die symbolische Kraft strafrechtlicher Sanktionen an sich bereits eine starke Abschreckung dar. Selbst wenn es nur wenige Verurteilungen geben sollte, könnte allein die Möglichkeit, in ein Verfahren verwickelt zu werden, viele Künstler dazu veranlassen, das Thema der Nationalflagge und ganz allgemein jegliche kritische Äußerung gegenüber dem Staat gänzlich zu vermeiden.

Der Verfassungsrechtler Motohiro Hashimoto äußerte bei einer parlamentarischen Anhörung öffentlich ähnliche Bedenken: Nach Ansicht des Juristen bedeutet die Bestrafung von Personen, die die Flagge verunstalten, de facto ein Verbot der Regierungskritik, wodurch die Gefahr besteht, eine der wichtigsten Garantien einer konstitutionellen Demokratie einzuschränken.

Die Regierung ihrerseits hat versucht, den Anwendungsbereich der Vorschrift einzugrenzen, indem sie einige Beispiele für Verhaltensweisen nannte, die als rechtswidrig gelten werden. Dazu gehören das Zerreißen, Verbrennen oder öffentliche Mit-Füßen-Treten der Nationalflagge, deren Entfernung von kommunalen Gebäuden und sogar die Online-Veröffentlichung von Videos, die die Zerstörung der Flagge zeigen, selbst wenn sich der Vorfall in einem privaten Bereich ereignet. Gleichzeitig hat die Regierung klargestellt, dass bestimmte Formen der Nutzung weiterhin erlaubt sein werden. So werden künstlerische Darstellungen, digitale Abbildungen der Flagge und auch die Verwendung kleiner dekorativer Fähnchen für Kinder nicht verboten sein.

Trotz dieser Klarstellungen sind viele Beobachter jedoch der Ansicht, dass die Zusicherungen der Regierung nicht ausreichen, um die Unklarheiten der Regelung zu beseitigen. Die Schwierigkeit, mit Sicherheit zu unterscheiden, was einen künstlerischen Ausdruck darstellt und was als Entweihung eingestuft werden könnte, schürt nämlich weiterhin Zweifel unter den Kulturschaffenden. Die Debatte steht zudem in einem besonders komplexen historischen Kontext des japanischen Nationalsymbols. Das Hinomaru, gekennzeichnet durch die berühmte rote Scheibe auf weißem Hintergrund, war lange Zeit Gegenstand heftiger Kontroversen im Zusammenhang mit der imperialen und militärischen Vergangenheit des Landes. Obwohl die Flagge seit Jahrzehnten als nationales Symbol verwendet wird, erhielt sie erst 1999, am Ende eines langen, von politischen und sozialen Spannungen geprägten Weges, eine offizielle rechtliche Anerkennung.

Der Verband der Kunstkritiker betont, dass es seine Aufgabe sei, die Kunstkritik zu fördern und gleichzeitig die Gedanken- und Meinungsfreiheit zu verteidigen. Aus diesem Grund betrachtet er die Einführung des neuen Straftatbestands mit besonderer Besorgnis und ist der Ansicht, dass dieser zu einer fortschreitenden Einschränkung des Raums für Kritik, Experimentieren und künstlerische Forschung in Japan führen könnte. Die Petition schließt mit der Bekräftigung der entschiedenen Ablehnung der Schaffung des neuen Straftatbestands der Beschädigung der Nationalflagge. Nach Ansicht der Unterzeichner birgt die Verabschiedung des Gesetzes die Gefahr, nicht nur die Meinungsfreiheit der Künstler einzuschränken, sondern ganz allgemein die Qualität der demokratischen Debatte sowie das Recht der japanischen Bürger, ihre Gedanken durch expressive, kulturelle und künstlerische Formen frei zum Ausdruck zu bringen. Die Debatte wird jedoch auch nach Inkrafttreten des Gesetzes weitergehen, das zu einem der heikelsten Themen im Spannungsfeld zwischen dem Schutz staatlicher Symbole und den durch die japanische Verfassung garantierten Grundrechten werden dürfte.

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