Deutschland riskiert den Verlust eines Weltkulturerbes für... die Platzierung einer Schaufel


In Deutschland tobt eine Debatte um den Cranach-Triegel-Altar im Naumburger Dom, die die wissenschaftliche Gemeinschaft von der Gemeinschaft der Gläubigen trennt: Für die Kunsthistoriker beeinträchtigt der jetzige Standort des Werks den Blick auf den Domchor, für die Gläubigen hingegen ist der jetzige Standort ein historischer Ausgleich und wichtig für die

In Deutschland tobt ein Streit um den Cranach-Triegel-Altar, das Werk, das den Westchor des Naumburger Doms schmückt, eine der außergewöhnlichsten gotischen Kathedralen des Landes, die seit 2018 zum Unesco-Weltkulturerbe gehört. Das Altarbild heißt so, weil es sich aus zwei separaten Werken zusammensetzt: den von Lucas Cranach dem Älteren (Kronach, 1472 - Weimar, 1553) zwischen 1517 und 1519 gemalten Seitentafeln und dem von dem zeitgenössischen Maler Michael Triegel (Erfurt, 1968) im Jahr 2022 ausgeführten Mittelteil. Das Kompartiment sollte das Triptychon für eine große Lücke entschädigen: Der Mittelteil mit der Darstellung der Jungfrau Maria wurde nämlich 1541 in den Jahren des Ikonoklasmus nach der Reformation zerstört. Das Werk von Cranach, das sich im Westchor befand, wo es zwischen 1519 und 1541 blieb, wurde daher entfernt und an einem anderen Ort aufbewahrt. Mehr als fünfhundert Jahre später schuf Triegel die zentrale Kammer, wobei er sich an Cranach anlehnte, aber zeitgenössische Ergänzungen vornahm (z. B. die Figur des Theologen Dietrich Bonhoeffer, der 1945 als Gegner des Naziregimes hingerichtet wurde und eine rote Baseballmütze trägt). Die Platzierung des Werks ist jedoch umstritten, da es einige der Figuren der Stifter des Naumburger Doms verdeckt, die Statuen aus dem 13. Jahrhundert, die die Stifter darstellen, die den Bau des Sakralbaus finanzierten, die Chorwände schmücken und zu den interessantesten Werken nicht nur des Naumburger Doms, sondern der gesamten deutschen mittelalterlichen Kunst gehören.

Das Werk war im Juli 2022 aufgestellt worden, wurde aber im Dezember abgebaut, weil es an verschiedenen Orten ausgestellt wurde, um die Diskussion eine Zeit lang zu beruhigen, wie die Vereinigten Domstifter zu Merseburg und Naumburg, die das Denkmal verwalten, erklärten. Erst in diesem Jahr ist es in den Naumburger Dom zurückgekehrt, und wie zu erwarten war, ist die Kontroverse wieder aufgeflammt, denn einerseits möchte die wissenschaftliche Gemeinschaft, dass das Altarbild versetzt wird, während andererseits die Gemeinschaft der Gläubigen, vertreten durch die (evangelisch-christliche) Gemeinde, es im Westchor behalten möchte.

Naumburger Dom. Foto: Wikimedia/Michael aus Halle
Der Naumburger Dom. Foto: Wikimedia/Michael aus Halle

Bereits 2022 schaltete sich die deutsche Sektion von ICOMOS, dem International Council on Monuments and Sites, der auch die Unesco berät, ein: Nach Ansicht der ICOMOS-Experten beeinträchtigt das neue Altarbild die Sichtbeziehungen im Westchor des Naumburger Doms so sehr, dass in der Vergangenheit sogar eine mögliche Aberkennung des Welterbestatus des Doms diskutiert wurde. Das Land Sachsen-Anhalt hat daraufhin die Unesco in Paris um Vermittlung und Schlichtung gebeten, die im März 2025 zwei internationale Experten nach Naumburg schickte, um die Platzierung des Werkes zu beurteilen. Das Ergebnis ihres Besuchs, so teilte das Land selbst in einer Erklärung mit, ist, dass das Altarbild von Cranach-Triegel weiterhin im Naumburger Dom ausgestellt werden kann, aber an einen anderen Ort gebracht werden muss.

Als Reaktion auf den Bericht der beiden Unesco-Experten haben die Vereinigten Domstifter, das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt sowie Vertreter der Staatskanzlei und des Kultusministeriums verschiedene mögliche Standorte innerhalb des Doms geprüft. Eine künftige Aufstellung im Querhaus des Doms wurde dabei als beste Lösung empfohlen, heißt es in einer Mitteilung des Landes Sachsen-Anhalt. Der Platz im nördlichen Querschiff sei “besonders wichtig, weil er dem Werk einen eigenen, würdigen Raum innerhalb des Doms bietet”, heißt es.

Auch in der Mitteilung des Landes vom 9. Juli heißt es, die Unesco beende mit ihrer Entscheidung “eine jahrelange Debatte zwischen Architekturexperten, Archivaren und Historikern, die sich mit der Erhaltung des Naumburger Doms befassen, über die ursprüngliche Aufstellung des Cranach-Altars im 16. Nach den jetzt vorgelegten Schlussfolgerungen kann der Altar ausdrücklich und dauerhaft im Dom verbleiben, nicht aber im Westchor. Nach Ansicht internationaler Experten würde dies die außergewöhnliche Sammlung frühmittelalterlicher Architektur-, Bildhauer- und Glasmalereiwerke, insbesondere die Stifterfiguren um die Naumburger Uta, schwer beschädigen. Nach Ansicht der Unesco ist dies eine Beeinträchtigung des Welterbes und kann so nicht hingenommen werden”.

Der Kultusminister des Landes Sachsen-Anhalt, Rainer Robra, sagte: “Der Altar kann im Dom bleiben und wird in das nördliche Querschiff versetzt. Ich bin erleichtert, dass wir in einem lösungsorientierten Verfahren ein positives Ergebnis für unsere Welterbestätten und für die Bürgerinnen und Bürger Sachsen-Anhalts erzielen konnten. Ich danke allen Beteiligten für den konstruktiven Umgang mit diesem schwierigen Thema”.

Auch Harald Meller, Leiter des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt, liegt auf der gleichen Wellenlänge: “Die Einschätzung der UNESCO-Experten gibt den Denkmalpflegern unseres Landes volle Unterstützung. Für mich ist aber noch wichtiger: Als Experten in der Denkmalpflege - sei es auf Landesebene, bei Kulturstiftungen oder in internationalen Gremien - können wir zwar manchmal unterschiedlicher Meinung sein und als Wissenschaftler manchmal auch erbittert aneinandergeraten, aber wir kämpfen immer für die gleiche Sache: den Erhalt und die angemessene Nutzung unseres kulturellen Erbes als Vermächtnis für die kommenden Generationen. Darauf kommt es an - und das haben wir hier in Naumburg erfolgreich getan und werden es auch weiterhin tun”.

Stiftungsdirektor Holger Kunde: “Der Cranach-Triegel-Altar verbindet die Geschichte des 16. Jahrhunderts mit der Gegenwart durch das Medium der Kunst. Jahrhunderts mit der Gegenwart durch das Medium der Kunst. Es wird künftig im nördlichen Querschiff ausgestellt, im Dialog mit anderen Werken aus verschiedenen Epochen und mit zeitgenössischer Kunst. Hier hat er seine neue Heimat gefunden. Ich bin gespannt auf die Wirkung, die der Altar in seinem neuen Zuhause haben wird. So bald wie möglich werden wir in enger Abstimmung mit dem Denkmalschutz eine Altarmensa im nördlichen Querschiff errichten lassen, da wir davon ausgehen, dass die Arbeiten am Altar und an den neuen Glasfenstern im Ostchor innerhalb eines Jahres abgeschlossen sein werden”.

Das Cranach-Triegel-Altarbild. Foto: Falko Matte/Vereinigte Domstifter/VG Bild-Kunst Bonn
Das Cranach-Triegel-Altarbild. Foto: Falko Matte/Vereinigte Domstifter/VG Bild-Kunst Bonn
Cranach-Triegels Altarbild im Westchor. Foto: Vereinigte Domstifter
Das Cranach-Triegel-Altarbild im Westchor. Foto: Vereinigte Domstifter

Alles vorbei also? Nicht ganz! Es ist die Naumburger Domgemeinde, die das Cranach-Triegel-Altarbild im Westchor behalten will und der Wissenschaft vorwirft, die Bedürfnisse der Gläubigen zu missachten, die am 7. August die Unterstützung der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKDM) erhielt. Als Gemeinschaft des Naumburger Doms“, heißt es darin, ”nehmen wir mit großer Sorge die Diskussion um eine mögliche Verlegung des Cranach-Triegel-Altars aus dem Westchor zur Kenntnis. Wir sprechen uns ausdrücklich und nachdrücklich für den Verbleib des Altars an seinem jetzigen Standort aus. Am 2. Juli 2022 wurde der Altar von den evangelischen und katholischen Bischöfen in einer ökumenischen Zeremonie gemeinsam geweiht. Damit wurde er liturgisch in den Raum integriert, als Symbol für lebendigen Glauben, interreligiöses Zusammenleben und spirituelles Zentrum. Seine Verlegung wäre nicht nur ein funktionaler Eingriff, sondern eine Entweihung des Altars und eine Missachtung seiner spirituellen Bedeutung. Der Westchor ist seit dem Mittelalter der traditionelle Standort des Altars. Der ursprünglich dort aufgestellte gotische Hochaltar wurde 1541 in einem Akt des Ikonoklasmus zerstört. Die heutige Wiedererrichtung eines Altars an diesem Ort ist daher nicht nur eine liturgische Entscheidung, sondern auch ein bewusstes Zeichen der Versöhnung mit der Geschichte - eine geistliche Heilung, die das einst Zerstörte nicht verdrängt, sondern würdig neu interpretiert".

Eines der am häufigsten angeführten Argumente gegen die Aufstellung im Westchor ist die angebliche Unterbrechung des Blicks auf die Figuren der Stifter, insbesondere Uta von Naumburg und Eccard II, die vielleicht berühmteste der zwölf Statuen. Nach Ansicht der Kirchengemeinde “ist diese Rechtfertigung jedoch unbegründet. Eine sorgfältige Analyse der Blickrichtungen zeigt, dass diese Figuren ihren Blick genau auf das liturgische Zentrum, den Altar, richten. Ihre geistige und körperliche Ausrichtung unterstützt die theologische Interpretation des Raumes und verleiht dem Altar sogar eine zusätzliche Bedeutung. Was von manchen als Störung empfunden wird, entpuppt sich in Wirklichkeit als Bestätigung: Die Figuren der Stifter weisen - sogar buchstäblich - auf Christus hin. Der Altar steht also nicht im Widerspruch, sondern im Einklang mit der räumlichen Anordnung. Eine Verlegung des Altars in das nördliche Querschiff, wie sie in den aktuellen Debatten vorgeschlagen wird, ist aus Sicht der Gemeinde inakzeptabel. Dort fehlt dem Altar der liturgische Zusammenhang und der Raum verliert seine spirituelle Mitte. Der Westchor hingegen war und ist der Ort des Abendmahls, der Predigt und der Gemeinde: Dort sollte der Altar stehen. Diese Wirkung geht bei den Besuchern der Kathedrale nicht verloren. Seit der Aufstellung des Altars haben wir eine überwältigend positive Resonanz erfahren. Viele sagen, dass der Altar die spirituelle Wirkung des Raumes verstärkt, anstatt sie zu unterbrechen, und dass er die historische und die gegenwärtige Erfahrung eindrucksvoll miteinander verbindet. In diesem Zusammenhang betonen wir das Recht der Kirche auf Selbstbestimmung im sakralen Raum. Liturgische Ordnung und Gestaltung liegen in der Verantwortung der Gemeinde, nicht bei externen Autoritäten. Dieses Grundrecht gilt unabhängig vom Unesco-Welterbestatus”.

Die Statuen von Edward II. und Uta in Naumburg. Foto: Vereinigte Domstifter
Die Statuen von Eduard II. und Uta in Naumburg. Foto: Vereinigte Domstifter

Die Kirchengemeinde bekräftigt, dass sie der Verlegung nie zugestimmt hat, und widerspricht damit der Mitteilung des Landes vom 9. Juli, in der es stattdessen heißt, dass auch die Kirchengemeinde das Ergebnis des Unesco-Gutachtens akzeptiert habe und deshalb eine dauerhafte Verlegung nicht in Frage komme.Sie fordert daher den dauerhaften Erhalt des geweihten Altars im Westchor, die Anerkennung der Altarweihe als liturgisch verbindlich, die Achtung der kirchlichen Selbstbestimmung in sakralen Räumen und die Aufwertung des Westchors als Ort der geistlichen Kontinuität und historischen Verantwortung. “Der Altar”, so heißt es in der Erklärung abschließend, "steht dort, wo er hingehört: im Zentrum des kirchlichen Lebens, an einem Ort, an dem er liturgische, historische und spirituelle Bedeutung erlangt. Das Altarbild wird also vorerst nicht aus dem Westchor verlegt, aber der Streit wird wohl nicht aufhören.

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Deutschland riskiert den Verlust eines Weltkulturerbes für... die Platzierung einer Schaufel


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