Sie trat nackt vor der Mona Lisa auf: Pariser Gericht spricht sie frei


Die 33-jährige Künstlerin Deborah de Robertis wurde vom Vorwurf der sexuellen Zurschaustellung freigesprochen, weil sie nackt vor der Mona Lisa im Louvre aufgetreten war.

Nachdem sie sich am 24. September vor Leonardo da Vincis Mona Lisa im Louvre entblößt und damit eine “Performance” wiederholt hatte, die sie bereits im April durchgeführt hatte, öffneten sich diesmal die Türen des Gerichts für die 33-jährige luxemburgische Künstlerin und Performerin Deborah de Robertis. Die Anklage, die sie zu verantworten hatte, lautete auf “exhibition sexuelle”, eine Art Äquivalent zu unseren obszönen Handlungen an einem öffentlichen Ort.

Die Richter des Pariser Gerichts entschieden jedoch, die Künstlerin freizusprechen, die sich damit verteidigte, dass ihre Performance mit dem Titel Ma chatte, mon copyright (der Begriff “chatte”, wörtlich “Katze”, bezeichnet im Französischen das weibliche Geschlechtsorgan) ein “militanter und künstlerischer Akt” und keine sexuelle Zurschaustellung war. Die Richter stellten fest, dass die Genitalien nicht entblößt wurden, da der Künstler lediglich “Schamhaare” gezeigt habe. Außerdem stellte das Gericht fest, dass der Akt keine sexuelle Konnotation habe.

Deborah de Robertis erklärte gegenüber artnews: “Das Gericht kann nicht entscheiden, was Kunst ist und was nicht, aber es hat entschieden, dass mein Werk aufgrund seiner politischen, militanten und künstlerischen Dimension nicht den Straftatbestand der sexuellen Zurschaustellung erfüllen kann. Ich habe das Genital einer Frau so gezeigt, wie es ist, mit seinen Haaren und in seinem natürlichen Zustand, und meine Nacktheit ist nicht sexuell, weil sie sich auf künstlerische Akte bezieht”.

Sie trat nackt vor der Mona Lisa auf: Pariser Gericht spricht sie frei
Sie trat nackt vor der Mona Lisa auf: Pariser Gericht spricht sie frei


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