Höhere Noten in öffentlichen Auswahlverfahren je nach Herkunftsuniversität: ein diskriminierender Akt


Der Gesetzentwurf für die öffentliche Verwaltung möchte eine diskriminierende Änderung einführen, nach der bei öffentlichen Auswahlverfahren je nach Herkunftsuniversität höhere Noten vergeben werden. Hier sind unsere Gedanken dazu.

Viele haben darüber gesprochen: Gestern traf sich der Ausschuss für Verfassungsfragen der Abgeordnetenkammer, um das Gesetz über die öffentliche Verwaltung zu erörtern, und unter den verschiedenen Änderungsanträgen , die während der Arbeit angenommen wurden, gibt es einen, der für viel Diskussion gesorgt hat. Es handelt sich um den Vorschlag von Marco Meloni von der PD. Er betrifft Artikel 13 des Gesetzentwurfs und lautet wie folgt:"In Absatz 1 wird nach Buchstabe b) Folgendes eingefügt: b-bis) die Abschaffung der bloßen Mindestnote des Hochschulabschlusses als Voraussetzung für den Zugang zu den Auswahlverfahren und die Möglichkeit, diesen in Abhängigkeit von Faktoren zu bewerten, die der Einrichtung, die ihn verliehen hat, und der Durchschnittsnote homogener Klassen von Studenten eigen sind, unbeschadet der Möglichkeit, die Erlangung des Abschlusses als notwendige Voraussetzung für die Zulassung zum Auswahlverfahren anzugeben“. Der Artikel betrifft die ”Neugestaltung des Berufsbildes in der öffentlichen Verwaltung": Bekanntlich erfolgt der Zugang zu öffentlichen Verwaltungen über öffentliche Auswahlverfahren. Die ins Italienische übersetzte Änderung besagt, dass in der Phase des Auswahlverfahrens, wenn ein Abschluss verlangt wird, die Noten der Bewerber je nach Herkunftsuniversität bewertet werden können (“im Verhältnis zu den Faktoren, die der Institution, die den Abschluss verliehen hat, eigen sind, und zur Durchschnittsnote homogener Klassen von Studenten”).

Diejenigen, die uns schon seit einiger Zeit verfolgen, wissen, wie sehr uns die Universitäten am Herzen liegen: weil ein starkes akademisches Gefüge für den Fortschritt einer Nation unerlässlich ist. Und dann, weil wir selbst aus der Universität kommen: Unsere Leser werden also verstehen, wenn wir heute auf unserer Website nicht ausschließlich über Kunst sprechen, sondern stattdessen eine aktuelle Nachricht diskutieren, die uns sehr am Herzen liegt (und die auch die Kunst betrifft: Kunsthistoriker, die in staatlichen, regionalen und kommunalen Aufsichtsbehörden und Museen arbeiten, sind Angestellte der öffentlichen Verwaltung).

Man denkt sofort an unser Grundgesetz: Es mag einige Mängel haben, aber es hat auch viele Vorzüge. Und einer dieser Vorzüge steht in Artikel 3: “Alle Bürger haben die gleiche soziale Würde und sind vor dem Gesetz gleich”, und vor allem: “Die Republik hat die Pflicht, die Hindernisse wirtschaftlicher und sozialer Art zu beseitigen, die durch die Einschränkung der Freiheit und Gleichheit der Bürger die volle Entfaltung der menschlichen Person und die wirksame Beteiligung aller Arbeitnehmer an der politischen, wirtschaftlichen und sozialen Organisation des Landes verhindern”. Es ist daher verständlich, dass die von Herrn Meloni vorgeschlagene Änderung nicht nur offenkundig diskriminierend ist, da sie es den Kommissionen ermöglicht, die Kandidaten in A- und B-Studenten aufzuteilen, sondern auch verfassungswidrig ist, da sie völlig im Widerspruch zu Artikel 3 steht. Die Aufteilung der Studenten nach der Universität, an der sie studiert haben, beseitigt kein wirtschaftliches und soziales Hindernis, sondern fügt dieses Hindernis im Gegenteil noch hinzu.

Pisa, Palazzo alla Giornata
Palazzo alla Giornata, Sitz des Rektorats der Universität von Pisa. Foto verbreitet unter Creative Commons Lizenz

Leider haben nicht alle Studenten das Glück, an einer der besten Universitäten zu studieren. Obwohl man zu diesem Kapitel eine lange Klammer aufmachen müsste: Nach welchen Kriterien werden die besten Universitäten in einem Wettbewerb ermittelt? Die Rankings, die immer häufiger veröffentlicht werden, stimmen kaum miteinander überein und beruhen stets auf schwachen Kriterien von zweifelhafter Wissenschaftlichkeit. Letztes Jahr schrieb Professor Giuseppe De Nicolao von der Universität Pavia auf ROARS (eine der seriösesten und nützlichsten Websites über die akademische Welt), dass "es inzwischen feststeht, dass internationale Rankings ein Marketinginstrument sind, absolut unwissenschaftliche Rankings, deren Zweck es ist, die Meinung von Studenten und Familien darüber zu beeinflussen, welches die besten Einrichtungen der Welt sind. Dies geschieht nach Kriterien, die vom Herausgeber der Rangliste festgelegt werden. Es gibt keine Ranglisten von Universitäten, die mit soliden Methoden erstellt wurden. Sicher, vielleicht können die Universitäten die Rankings als Hilfsmittel nutzen, um einige ihrer Schwächen zu erkennen (und somit zu erkennen, wo sie sich verbessern können), aber können die öffentlichen Verwaltungen sie nutzen, um über das Leben von wer weiß wie vielen Menschen zu entscheiden? Die Antwort lautet natürlich: Nein.

Aber selbst wenn man von der unwahrscheinlichen Güte solcher Rankings ausgeht: Wäre es gerecht, einen Studenten zu diskriminieren, nur weil er oder sie nicht die finanziellen Mittel hat, um weit von zu Hause wegzuziehen und an der bestplatzierten Universität zu studieren, und sich deshalb mit der nächstgelegenen Universität begnügen muss, die vielleicht auf der Rangliste ganz unten steht? Ist es gerecht, diesen Studenten zu diskriminieren, der vielleicht seine hundert und zehn ehrlich erworben hat und in Bezug auf die Vorbereitung seinem Kollegen, der von der “besten Universität” kommt, nichts zu neiden hat? Sind sich die Politiker, die über diese Fragen debattieren, des Schadens bewusst, den sie anrichten könnten, wenn diese beschämende Regelung in Kraft treten würde? Ganz zu schweigen von den negativen Auswirkungen, die sie auf die Universitäten selbst haben könnte: Die Studenten würden eher dazu neigen, an die Spitzenuniversitäten der Rangliste zu gehen, so dass die unteren Universitäten auf immer knappere Mittel zurückgreifen müssten. Dies würde die Kluft zwischen den Universitäten vergrößern und eine gefährliche Spirale in Gang setzen, deren Auswirkungen man sich leicht vorstellen kann.

Daseinzige Kriterium für die Bewertung eines Bewerbers in einem Auswahlverfahren sollte das Verdienst sein. Wenn ein Kandidat einen soliden Hintergrund hat, spielt es keine Rolle, wo er studiert hat und welche Note er bekommen hat. Bei den Prüfungen geht es darum, das Niveau der Vorbereitung und der Erfüllung der Anforderungen festzustellen: Es ist nicht denkbar, diejenigen zu bevorzugen, die an bestimmten Universitäten studiert haben. Das wäre diskriminierend. Alle Bewerber sollten gleichberechtigt miteinander konkurrieren: derjenige, der es am meisten verdient, wird sich durchsetzen. Das ist in Italien jedoch nicht immer der Fall gewesen. Stattdessen sollten wir einen Weg finden, um mit Empfehlungen und Klientelbeziehungen aufzuräumen. Und diese Säuberung erfolgt sicherlich nicht, indem man Unterschiede zwischen den Universitäten macht, im Gegenteil: Das wäre wahrscheinlich ein Weg, um das zu stärken, was derzeit in der öffentlichen Verwaltung unseres Landes faul ist.


Warnung: Die Übersetzung des originalen italienischen Artikels ins Englische wurde mit automatischen Werkzeugen erstellt. Wir verpflichten uns, alle Artikel zu überprüfen, können jedoch nicht garantieren, dass die Übersetzung frei von Ungenauigkeiten aufgrund des Programms ist. Sie können das Original finden, indem Sie auf die ITA-Schaltfläche klicken. Wenn Sie einen Fehler finden, kontaktieren Sie uns bitte.