Mit 216 Ja-Stimmen, 126 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen hat die Abgeordnetenkammer in ihrer Sitzung am Dienstag, den 30. Dezember 2025, das Haushaltsgesetz 2026 angenommen. Im Folgenden werden die wichtigsten Maßnahmen für Kultur und Tourismus im “Staatshaushalt für das Haushaltsjahr 2026 und Mehrjahreshaushalt für den Dreijahreszeitraum 2026-2028” im Einzelnen aufgeführt.
Absatz 263 sieht vor, dass das Kulturministerium eine Führungsposition der allgemeinen Ebene und eine Führungsposition der nicht allgemeinen Ebene über die in Artikel 19 Absatz 6 des Gesetzesdekrets Nr. 165 vom 30. März 2001 vorgesehene prozentuale Begrenzung hinaus vergeben kann. Die in diesem Absatz genannten Ernennungen erfolgen nach Maßgabe der verfügbaren finanziellen Mittel und im Rahmen der in den geltenden Rechtsvorschriften vorgesehenen Einstellungsbefugnisse.
Ab dem 1. Januar 2026 werden die Kosten, die sich aus der Tätigkeit der Aufsichtsbehörde für das Kommunikationswesen ergeben, durch einen jährlichen Beitrag steuerlicher Art gedeckt, der bis zum 31. März eines jeden Jahres in Höhe von 2 Promille der Einnahmen im Sinne von Paragraph 66-bis, dritter Satz, aus folgenden Tätigkeiten zu entrichten ist (a) Bereitstellung, Verwaltung und Zurverfügungstellung elektronischer Kommunikationsnetze und digitaler Infrastrukturen sowie Tätigkeiten des Netzbetreibers, einschließlich des Fernsehens, und Bereitstellung elektronischer Kommunikationsdienste, einschließlich damit verbundener interaktiver Dienste oder Zugangsberechtigungsdienste und der Nutzung, einschließlich der indirekten Nutzung, von Nummerierungsressourcen gemäß Gesetzesdekret Nr. 259; b) die Erbringung von Postdiensten, die unter Einzelgenehmigungen und Allgemeingenehmigungen fallen, einschließlich Expresskurierdiensten und Paketzustelldiensten, gemäß Gesetzesdekret Nr. 261 vom 22. Juli 1999; c) die Erbringung von audiovisuellen Diensten und Hörfunkdiensten, Hörfunksendungen sowie Video- und Content-Sharing-Plattformen, die Erstellung, Produktion oder Organisation von Inhalten auf Video-Sharing-Plattformen, die Produktion oder der Vertrieb von audiovisuellen und Hörfunkprogrammen, einschließlich Formaten, sowie von Film- und Musikwerken von Film- und Musikwerken, Werbe- und Sponsorentätigkeiten, auch online, direkt oder über Werbekonzessionäre, gemäß den Gesetzesdekreten Nr. 208 und der Gesetzesverordnung Nr. 177 vom 8. November 2021; d) das Verlagswesen, einschließlich des elektronischen Verlagswesens, und die Bereitstellung von Diensten der Informationsgesellschaft, die die Online-Nutzung von Veröffentlichungen journalistischer Art ermöglichen, sowie die Nachrichtenagentur, die Medienbeobachtung und die Presseschau gemäß Gesetzesverordnung Nr. 177 vom 8. November 2021. 177; e) Bereitstellung digitaler Dienste, auch über Websites für den elektronischen Handel, sowie Bereitstellung von Vermittlungsdiensten gemäß Artikel 3 Buchstaben g), i) und j) der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 (Paragraph 273).
Zur Durchführung von Studien-, Forschungs- und Kulturförderungsmaßnahmen zum Thema Erweiterung der Europäischen Union und Verteidigung der europäischen Werte sowie zur Aktivierung von Schulen des Liberalismus in den Balkanrepubliken wird der bei der Luigi-Einaudi-Stiftung in Rom eingerichteten Beobachtungsstelle für Südosteuropa für die Jahre 2026 und 2027 ein Beitrag von jeweils 300.000 Euro gewährt (Ziffer 501).
Um die italienischen Interessen im Ausland zu stärken und die Interventionen zugunsten der Italiener in der ganzen Welt zu verstärken, werden die Mittel für die Förderung der italienischen Sprache und Kultur im Ausland für die Jahre 2026 und 2027 um jeweils 500.000 Euro pro Jahr aufgestockt, insbesondere zur Unterstützung der Einrichtungen, die Kurse für italienische Sprache und Kultur im Ausland durchführen; um 1,5 Millionen Euro pro Jahr für jedes der Jahre 2026 und 2027 die Mittel für die Unterstützung der paritätischen Schulen im Ausland, einschließlich der Gewährung von Stipendien für junge Studenten mit italienischer Staatsbürgerschaft oder Nachkommen italienischer Staatsbürger; um 500.000 Euro pro Jahr für jedes der Jahre 2026 und 2027 die Mittel für die Unterstützung des Netzes der Honorarkonsuln; um 500.000 Euro für das Jahr 2026 die Mittel für den Generalrat der Italiener im Ausland (Paragraph 511).
Im Voranschlag des Innenministeriums wird ein Fonds mit einer Dotierung von 20 Millionen Euro pro Jahr ab dem Jahr 2026 eingerichtet, der auf die durch das im zweiten Satz genannte Dekret bestimmten Gemeinden aufgeteilt wird, für die Auszahlung von Zuschüssen, die direkt an Haushalte mit einem Indikator für die gleichwertige wirtschaftliche Lage (ISEE) von höchstens 30.für den Kauf von Schulbüchern, einschließlich digitaler Bücher, die in den Adoptionslisten aufgeführt sind und für die Sekundarstufe bestimmt sind, zu gewähren, sofern sie keine anderen Formen der Unterstützung für denselben Zweck in Anspruch genommen haben. Ein vom Innenminister im Einvernehmen mit dem Minister für Bildung und Verdienst und dem Minister für Wirtschaft und Finanzen erlassener Erlass legt die Methoden und Kriterien für die Zuteilung des Fonds sowie die Verfahren für die Berichterstattung und die Kontrolle der Verwendung der entsprechenden Mittel fest (§ 518).
Für das Jahr 2026 gewährt das Ministerium für Bildung und Verdienst einen Beitrag von bis zu 1.500 Euro pro Schüler, der eine weiterführende Schule oder die ersten beiden Jahre einer weiterführenden Schule besucht, für Familien, deren Indikator der gleichwertigen wirtschaftlichen Lage (ISEE) 30.000 Euro nicht übersteigt, unter der Voraussetzung, dass die Höhe des Beitrags nach umgekehrt proportionalen Klammern zum Wert des ISEE und in jedem Fall innerhalb der Grenzen der nach Satz 2 genehmigten Ausgaben bestimmt wird. Für diese Zwecke werden für das Jahr 2026 Ausgaben in Höhe von 20 Millionen Euro genehmigt. Ein Dekret des Ministers für Bildung und Verdienst, das im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft und Finanzen zu erlassen ist, legt die Durchführungsmodalitäten fest und bestimmt die Grenzen des anzuerkennenden Beitrags für die Familien, wobei die von den Regionen für denselben Zweck anerkannten Beträge berücksichtigt werden (§ 519).
Zur Förderung des interkulturellen Dialogs zwischen Studierenden und Hochschullehrern, auch in Bezug auf unterschiedliche kulturelle, politische und religiöse Standpunkte, durch die Förderung einer Kultur der Konfrontation, des Respekts und der gegenseitigen Toleranz sowie zur Bekämpfung von Formen der Opposition, der Intoleranz und von Hassbekundungen, einschließlich solcher, die als Antisemitismus bezeichnet werden können, wird beim Ministerium für Universitäten und Forschung ein “Fonds zur Förderung des Dialogs” eingerichtet, der mit 150.000 für das Jahr 2026 (Absatz 536).
Der in Artikel 1, Absatz 1 des Gesetzes Nr. 198 vom 26. Oktober 2026 erwähnte Einheitliche Fonds für Pluralismus und digitale Innovation im Informations- und Verlagswesen wird für das Jahr 2026 um 60 Millionen Euro refinanziert, die für die verschiedenen Zwecke, die in die Zuständigkeit der Präsidentschaft des Ministerrats fallen, zugewiesen werden sollen.
Die Paragraphen 538-543 regeln den neuen Bonus Valore Cultura, der die Jugendkulturkarte und die Verdienstkarte ersetzen wird. Ab dem Jahr 2027 wird nämlich ein elektronischer Bonus mit der Bezeichnung “Bonus Valore Cultura” in dem Jahr, das auf das Jahr folgt, in dem der Schulabschluss erworben wird, an Personen vergeben, die ab dem Jahr 2026 spätestens an ihrem neunzehnten Geburtstag den Abschluss der Sekundarstufe II oder einen gleichwertigen Abschluss erworben haben. Der Bonus Valore Cultura besteht aus einem Guthaben, das im Jahr nach dem Abschluss für den Kauf von Eintrittskarten für Theater- und Filmvorführungen und Live-Shows, Büchern, Abonnements von Zeitungen und Zeitschriften, auch in digitaler Form, Tonträgern, Musikinstrumenten, audiovisuellen Verlagserzeugnissen, Eintrittskarten für Museen, Ausstellungen und kulturelle Veranstaltungen, Denkmäler, Galerien, archäologische Stätten und Naturparks sowie zur Unterstützung der Kosten für Musik-, Theater-, Tanz- oder Fremdsprachenkurse verwendet werden kann. Der Bonus Valore Cultura wird im Rahmen einer Ausgabenobergrenze von 180 Millionen Euro pro Jahr ab dem Jahr 2027 gewährt. Die mit dem Bonus Valore Cultura gewährten Beträge stellen kein steuerpflichtiges Einkommen des Empfängers dar und werden nicht auf den Wert des Indikators für die gleichwertige wirtschaftliche Lage (ISEE) angerechnet. Ein bis zum 30. November 2026 zu erlassender Erlass des Kulturministers im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft und Finanzen, dem Minister für Sport und Jugend und dem Minister für Bildung und Verdienst legt die Nominalbeträge, die im Rahmen der in Absatz 540 genannten Zuweisung zugewiesen werden, sowie die Kriterien und Modalitäten für die Zuweisung und Verwendung des Bonus Valore Cultura fest. Das Kulturministerium überwacht das ordnungsgemäße Funktionieren des Bonus Valore Cultura und kann im Falle einer missbräuchlichen Verwendung oder eines Verstoßes gegen die Durchführungsbestimmungen den Bonus Valore Cultura deaktivieren, von der Liste der zugelassenen Einrichtungen, Unternehmen oder Handelsunternehmen streichen, ihm den Kredit verweigern oder zu Unrecht erhaltene oder möglicherweise für nicht förderfähige Ausgaben verwendete Beträge zurückfordern sowie als Vorsichtsmaßnahme die Aussetzung der Auszahlung der Akkreditierung oder, bei schwerwiegendem oder wiederholtem Verhalten, die Streichung von der Liste der akkreditierten Einrichtungen.
Für die Umsetzung des Interventionsprogramms der Stadt Matera, die zur “Mittelmeerhauptstadt der Kultur und des Dialogs 2026” ernannt wurde, werden die Ausgaben in Höhe von 4 Millionen Euro für das Jahr 2026 genehmigt. Mit einem oder mehreren Dekreten des Kulturministers, nach Anhörung des Bürgermeisters von Matera, werden innerhalb von sechzig Tagen nach Inkrafttreten des vorliegenden Gesetzes die Modalitäten für die Umsetzung der in diesem Paragraphen vorgesehenen Bestimmungen sowie der in der ersten Periode vorgesehenen Interventionen festgelegt (Paragraph 550).
Um ein Instrument zur strukturellen Unterstützung der nichtstaatlichen Museen und Kulturstätten zu gewährleisten, insbesondere zur Deckung des Bedarfs sowohl für die normale Verwaltung als auch für die Aufwertung, wie die Erneuerung des didaktischen Apparats, kleinere Änderungen der Ausstattung und die Organisation von Veranstaltungen, um das nationale Museumssystem zu verwirklichen und es im Lichte des Olivetti-Plans für die Kultur zu einer treibenden Kraft für das Wachstum der lokalen Gemeinschaften und Vororte zu machen, wird in den In den Gemeinden und Vororten wird der Nationale Fonds für Museumsföderalismus (FNFM) im Voranschlag des Kulturministeriums mit einer Dotierung von 5 Millionen Euro pro Jahr ab dem Jahr 2026 eingerichtet. Ein Dekret des Kulturministers im Einvernehmen mit dem Wirtschafts- und Finanzminister, das innerhalb von sechzig Tagen nach Inkrafttreten dieses Gesetzes zu erlassen ist, legt einen Verteilungsplan für die Mittel des Fonds fest (Paragraphen 551-552).
In Paragraph 553 werden 5 Millionen Euro für das Jahr 2028 als Beitrag für das Teatro alla Scala di Milano zur Feier des 250. Jahrestages seiner Gründung bereitgestellt.
Zu Gunsten der Nationalen Vereinigung “Vie e Cammini di San Francesco” werden Ausgaben in Höhe von 30.000 Euro pro Jahr ab dem Jahr 2026 genehmigt (Paragraph 806).
Zur Unterstützung von Gebietskörperschaften, Einrichtungen des Dritten Sektors, Verbänden, Stiftungen und Organisationen der Zivilgesellschaft, die die darstellenden Künste und das kulturelle Erbe als therapeutische Mittel zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen oder in sozialer Ausgrenzung befindlichen Menschen und ihren Familien zu helfen, wird im Voranschlag des Kulturministeriums ein Fonds mit der Bezeichnung “Fonds für therapeutische Kultur und soziale Betreuung” eingerichtet, der ab dem Jahr 2026 mit 1 Million Euro pro Jahr ausgestattet ist. Per Dekret des Kulturministers werden nach Anhörung des Ministers für Behinderte, des Ministers für Familie, Geburt und Chancengleichheit, des Gesundheitsministers und des Ministers für Arbeit und Sozialpolitik innerhalb von neunzig Tagen nach Inkrafttreten dieses Gesetzes die Kriterien und Modalitäten für die Verteilung des genannten Fonds festgelegt (§ 822).
Die Paragraphen 823-824 widmen sich der Förderung von Projekten der kulturellen Zusammenarbeit mit Afrika und dem globalen Mittelmeerraum sowie der Entwicklung der Kultur als zugängliches und in das Leben der Gemeinschaften integriertes Gemeingut in Übereinstimmung mit dem Olivetti-Plan für Kultur. In diesem Rahmen werden Ausgaben in Höhe von 1 Million Euro pro Jahr für die Jahre 2026, 2027 und 2028 genehmigt, um den “Mattei-Preis für kulturelle Zusammenarbeit” einzurichten, mit dem Projekte und Maßnahmen der kulturellen Zusammenarbeit zwischen italienischen kulturellen Einrichtungen und Institutionen und Intellektuellen, Künstlern, Kulturschaffenden sowie Staaten und internationalen Organisationen aus Afrika oder dem gesamten Mittelmeerraum; für die Jahre 2026, 2027 und 2028 werden Ausgaben in Höhe von jeweils 1 Million Euro pro Jahr für die Schaffung des “Olivetti-Preises für kulturelle Zugänglichkeit” genehmigt Der “Olivetti-Preis für kulturelle Zugänglichkeit” dient der Förderung von Projekten und Maßnahmen, die darauf abzielen, die Entwicklung der Kultur als zugängliches und in das Leben der Gemeinschaften integriertes Allgemeingut zu unterstützen und die kulturelle Wiederbelebung von Vororten, Binnengebieten und benachteiligten Gebieten, insbesondere solchen, die durch soziale und wirtschaftliche Marginalität gekennzeichnet sind, zu fördern; ein jährlicher Beitrag von 500.000 EUR ab dem Jahr 2026, um das Funktionieren des internationalen Kunst- und Kulturpols des Mittelmeers mit dem Namen “MAXXI Med” zu gewährleisten, der in der Stadt Messina errichtet werden soll.
Im Voranschlag des Kulturministeriums wird ein Fonds mit einer Dotierung von 1,5 Millionen Euro pro Jahr ab dem Jahr 2026 für die Finanzierung von Interventionen zur Entwicklung, Stärkung und Wiederbelebung der Wettbewerbsfähigkeit sowie zur Förderung des italienischen Musiksystems eingerichtet, das aus Unternehmen besteht, die zeitgenössische populäre Musik produzieren und veranstalten und die mindestens ein Jahr vor dem Antrag auf Zugang zu dem Beitrag bestanden haben.
Für die Durchführung von Projekten zur Leseerziehung im didaktischen und außerschulischen Bereich, insbesondere in den am stärksten benachteiligten Gebieten und sozialen Kontexten, wird dem Verband der unabhängigen Verleger (ADEI) für die Jahre 2026 und 2027 ein Beitrag von jeweils 100.000 Euro gewährt (Paragraph 842).
Für die Jahre 2026 und 2027 werden Ausgaben in Höhe von jeweils 50.000 Euro zugunsten der Gemeinschaft Val di Non bewilligt, um die Tätigkeiten der Studie, der Ausarbeitung des Statuts und der Vertiefung der Vorschriften sowie die Stärkung der kulturellen, erzieherischen und sozialen Initiativen im Zusammenhang mit der ladinisch-rätischen Sprachgemeinschaft Val di Non zu unterstützen, einschließlich derjenigen im Zusammenhang mit der Gründung des Anaune-Instituts für ladinisch-rätische Kultur (Absatz 846).
Für das Jahr 2026 werden Ausgaben in Höhe von 300.000 Euro genehmigt, die Gemeinden mit mehr als 80.000 Einwohnern für die Organisation von Festveranstaltungen zur Bekämpfung des Antisemitismus und zum Gedenken an die Opfer der Rassengesetze sowie zur Förderung der Werte des Friedens, des Dialogs und der Interkulturalität zugewiesen werden. Ein Erlass des Innenministeriums legt die Bedingungen und Modalitäten für die Verteilung der Mittel fest.
Um die Aufwertung des nationalen Kulturerbes zu unterstützen und die Entwicklung innovativer Museumspole mit wirtschaftlichem und sozialem Nutzen für die Gebiete zu fördern, werden für das Jahr 2027 Ausgaben in Höhe von 500.000 Euro bewilligt, die zu 250.000 Euro für die Fortsetzung der Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Projekt Grande Maxxi in Rom und zu 250.000 Euro für den Beginn der vorbereitenden Maßnahmen im Rahmen des unterzeichneten Protokolls zur Verwirklichung des Projekts Maxxi Med bestimmt sind (Absatz 882).
Paragraph 897 refinanziert den Beitrag an die Amilcare Ponchielli Theater Stiftung mit 1 Million Euro pro Jahr ab 2028.
Ein Beitrag von 500.000 Euro für das Jahr 2026 wird der Fondazione I Pomeriggi Musicali zugewiesen (Paragraph 898).
Für die Realisierung von Inhalten und audiovisuellen Programmen zur Entwicklung und Verbreitung des kulturellen Erbes auf nationaler und internationaler Ebene, insbesondere von kulturellen Live-Aktivitäten, mit besonderem Augenmerk auf Theater, Musik und Tanz, sowie des Unesco-Welterbes, durch die Zusammenarbeit mit öffentlich-rechtlichen Verlagsgruppen und mit spezialisierten Fernsehsendern und -plattformen, werden Ausgaben in Höhe von 2 Millionen Euro pro Jahr ab dem Jahr 2026 genehmigt (Paragraph 901).
In Absatz 904 wird die Refinanzierung der Ausgaben für das Portal der Quellen zur Geschichte der Italienischen Republik mit 200.000 Euro für das Jahr 2026 genehmigt.
Um das Festival dei due Mondi di Spoleto zu unterstützen und aufzuwerten, werden für das Jahr 2026 Ausgaben in Höhe von einer Million Euro zugunsten der Stiftung Festival dei due Mondi genehmigt (Absatz 905).
Zur Durchführung von Studien, Forschungsarbeiten und kulturellen Fördermaßnahmen über den Wert des Lesens auf Papier und des Schreibens mit der Hand sowie über die Auswirkungen der Verbreitung digitaler Technologien auf die kognitiven und Lernprozesse junger Menschen wird ein Beitrag in Höhe von jeweils 300.000 Euro für die Jahre 2026 und 2027 an das Observatorium Paper, Pen & Digital gewährt, das bei der Luigi Einaudi-Stiftung für politische, wirtschaftliche und historische Studien ETS in Rom eingerichtet wurde (Absatz 912).
Im Einklang mit dem, was bereits zugunsten der Luigi-Einaudi-Stiftung in Rom und anderer Vereinigungen und Stiftungen, die nach den Präsidenten der Republik benannt sind, vorgesehen ist, um die Verbreitung und Aufwertung der Arbeit der Präsidenten der Republik bei der Wahrung der nationalen Einheit, der verfassungsmäßigen Werte und der Rolle Italiens im Prozess der europäischen Integration sowie bei der Zusammenarbeit in den internationalen Beziehungen zu fördern, wird für die Jahre 2026 und 2027 ein Beitrag von jeweils 100.000 pro Jahr zugunsten der Stiftung Giorgio Napolitano ETS.
Für Tätigkeiten in den Bereichen Design und ästhetische Konzeption wird die Steuergutschrift für den Steuerzeitraum, der auf den am 31. Dezember 2025 laufenden Zeitraum folgt, in Höhe von 10 % der entsprechenden Berechnungsgrundlage anerkannt, wobei andere Subventionen oder Beiträge, die aus irgendeinem Grund für dieselben förderfähigen Ausgaben erhalten wurden, außer Acht gelassen werden, und zwar bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 2 Millionen Euro, der jährlich angepasst wird, wenn der Steuerzeitraum weniger oder mehr als zwölf Monate beträgt. Die in diesem Absatz genannte Steuergutschrift wird im Rahmen der Gesamtausgabengrenze von 60 Mio. EUR für das Jahr 2026 anerkannt und kann in einer einzigen Jahrestranche verwendet werden. Zur Einhaltung der Ausgabengrenzen übermittelt das Unternehmen dem Ministerium für Unternehmen und Made in Italy auf elektronischem Wege eine spezifische Mitteilung über die Höhe der getätigten Ausgaben und die entsprechende Steuergutschrift gemäß den Modalitäten und Bedingungen, die in einem Direktorialerlass desselben Ministeriums festgelegt sind.
In den Paragraphen 957-959 werden einige Beiträge für Vibo Valentia und die Umgebung zugewiesen: 957 bewilligt für das Jahr 2026 Ausgaben in Höhe von 300.000 Euro für die Modernisierung des Oratoriums der Pfarrei Santa Maria del Soccorso, 958 bewilligt Ausgaben in Höhe von 400.000 Euro für den Bau einer Grundschule im Ortsteil Vena Superiore, während 959 für das Jahr 2026 Ausgaben in Höhe von 150.000 Euro zugunsten des Vereins Il Dono für den Bau eines Sportzentrums und eines Spielplatzes bewilligt.
Der Gemeinde Latina werden für die Jahre 2026 und 2027 jeweils 2 Mio. € pro Jahr für die Verwaltung und Instandhaltung von Straßenbauarbeiten und dem Symphonieorchester von Mailand 2 Mio. € pro Jahr 2026 zugewiesen (Paragraph 966).
Um die Stabilität der Beschäftigung zu gewährleisten und den außergewöhnlichen Mangel an Arbeitskräften im Tourismus-, Beherbergungs- und Wellnessbereich auszugleichen, werden für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. September 2026 den Arbeitnehmern in Gastronomiebetrieben gemäß Artikel 5 des Gesetzes vom 25. August 1991, Nr. 287 des Gesetzes vom 25. August 1991 und den Arbeitnehmern des Tourismussektors, einschließlich der Thermalbäder, wird eine besondere, nicht zur Einkommensbildung beitragende Zulage in Höhe von 15 % des Bruttolohns für Nacht- und Überstundenarbeit gemäß der Gesetzesverordnung Nr. 66 vom 8. April 2003, die an Feiertagen geleistet wird, gewährt (Absatz 18).
Mit dem Haushaltspaket 2026 wird die Quellensteuerpflicht auch auf Provisionen ausgedehnt, die von Reise- und Fremdenverkehrsbüros erhalten werden (Absätze 140-142). Die Verpflichtung tritt am 1. März 2026 in Kraft.
Um die Entwicklung des Tourismusangebots auf dem nationalen Territorium zu unterstützen, auch durch Interventionen, die die Entsaisonalisierung der Touristenströme, die Digitalisierung des touristischen Ökosystems, die touristischen Lieferketten, Investitionen in Übereinstimmung mit Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien (ESG) und den nachhaltigen Tourismus fördern können, ein nicht-regulatorisches Dekret, das vom Minister für Tourismus im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft und Finanzen im Anschluss an die Einigung der Ständigen Konferenz für die Beziehungen zwischen dem Staat, den Regionen und den autonomen Provinzen Trient und Bozen erlassen wurde, legt die Kriterien, Bedingungen und Verfahren fest für die Gewährung von finanziellen Zugeständnissen zur Unterstützung privater Investitionen und für die Durchführung von ergänzenden und funktionellen Interventionen (§ 469). Darüber hinaus legt § 470 fest, dass zur Unterstützung und Entwicklung der Tourismussektoren, einschließlich derjenigen mit industriellem und kommerziellem Charakter, Ausgaben in Höhe von 50 Millionen Euro für jedes der Jahre 2026, 2027 und 2028 für die Gewährung von Beiträgen, einschließlich nicht rückzahlbarer Beiträge, für private Investitionen in diesem Sektor genehmigt werden. Die Kriterien, Bedingungen und Modalitäten für die Gewährung der im vorstehenden Satz genannten Beiträge werden durch ein Dekret festgelegt, das innerhalb von sechzig Tagen nach Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes erlassen wird.
Die Mittel, die dem Einheitlichen Nationalen Tourismusfonds jährlich für den laufenden Teil zugewiesen werden, werden zu 80 % für Initiativen verwendet, die von den Regionen kofinanziert werden, und zu 20 % für Initiativen, die vom Ministerium für Tourismus kofinanziert werden. Durch ein Dekret des Tourismusministers nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzministers und nach einer Vereinbarung der Ständigen Konferenz für die Beziehungen zwischen dem Staat, den Regionen und den autonomen Provinzen Trient und Bozen werden die Modalitäten für den Zugang zum Fonds sowie für die Verteilung dieser Mittel festgelegt.
Um die Touristenströme auf den Flughäfen der Region Emilia-Romagna, die im Jahr 2024 weniger als 700.000 Reisende pro Jahr verzeichneten, zu erhöhen, wird ab dem 1. Januar 2026 auf den Flughäfen von Rimini, Forlì und Parma der kommunale Zuschlag auf die Boarding-Gebühren nicht mehr erhoben. Aufgrund dieser Bestimmungen zahlt die Region Emilia-Romagna ab dem Jahr 2026 bis zum 30. April eines jeden Jahres einen Betrag von 1.912.300 Euro pro Jahr in den Staatshaushalt ein, wobei die Kosten von der regionalen Finanzverwaltung getragen werden (Absätze 481-482).
Um die Qualität, die Nachhaltigkeit und die Zugänglichkeit von Orten und Dienstleistungen für den Tourismus auf lokaler Ebene zu ermitteln und zu verbessern, die Exzellenz zu fördern und den Ruf sowie das wirtschaftliche und soziale Wachstum von Reisezielen zu stärken, erkennt das Tourismusministerium per Erlass Gemeinden, Gemeindeverbände und kleinere Inseln oder von Gemeinden zu diesem Zweck eingerichtete Netze mit einer Gesamteinwohnerzahl von nicht mehr als 30.000 Einwohnern, die bestimmte Anforderungen erfüllen, die von einer beim Tourismusministerium eingerichteten Kommission festgelegt werden, die sich aus zwei Vertretern des Tourismusministeriums, einem Vertreter der ENIT S.p.A. und drei unabhängigen Personen mit nachgewiesener beruflicher Qualifikation zusammensetzt und in der der Tourismusminister oder sein Stellvertreter den Vorsitz führt. Die Kommission erarbeitet die Charta des “Qualitätsreiseziels” mit dem Ziel, das Engagement für die Befriedigung der Bedürfnisse und Erwartungen der Touristen in Bezug auf touristische Produkte und Dienstleistungen zu verstärken und die zugrunde liegenden Faktoren zu fördern und zu gewährleisten. Auf der Grundlage des Inhalts der Charta “Qualitatives Reiseziel” legt die Kommission die Modalitäten und Anforderungen für die Verleihung der Anerkennung fest, um hervorragende Modelle von Reisezielen auszuzeichnen. Auf Antrag einer Einrichtung oder eines Netzes von Einrichtungen beim Tourismusministerium schlägt die Kommission, nachdem sie das Vorliegen der Voraussetzungen geprüft hat, dem Ministerium die Anerkennung der Einrichtung und ihres Gebiets als “Qualitätsreiseziel” vor. Die Gemeinden, Gemeindeverbände und kleineren Inseln sowie Gemeindenetze, die als “Qualitätsreiseziel” anerkannt sind, müssen die in Absatz 808 genannten Anforderungen während der zweijährigen Gültigkeit der Anerkennung aufrechterhalten; andernfalls werden sie auf Vorschlag der Kommission vom Tourismusministerium widerrufen. Zu diesem Zweck führt die Kommission regelmäßige Stichprobenkontrollen durch, wobei sie sich auch des Personals des Tourismusministeriums oder der ENIT S.p.A. bedient. Die Kommission wird im Rahmen der personellen, instrumentellen und finanziellen Mittel, die nach der geltenden Gesetzgebung zur Verfügung stehen, und auf jeden Fall ohne neue oder größere Belastungen der öffentlichen Finanzen eingerichtet und tätig. Die Mitglieder der Kommission haben keinen Anspruch auf Vergütungen, Sitzungsgelder, Kostenerstattungen oder sonstige Bezüge, gleich welcher Art. Um eine angemessene Bekanntheit und Sichtbarkeit der Anerkennung als “Qualitätsreiseziel” zu gewährleisten, schafft ENIT S.p.A. Die ENIT S.p.A. kreiert und registriert die den “Qualitätsreisezielen” gemeinsamen Erkennungszeichen, kümmert sich um deren Verwertung und kommerzielle Nutzung, führt Aufwertungskampagnen durch und gewährt den ausgewählten Reisezielen Vorrang bei ihren Werbe- und Messetätigkeiten sowie einen privilegierten Zugang zu nationalen und internationalen Initiativen, wobei die vom Tourismusministerium zu diesem Zweck bereitgestellten Mittel verwendet werden. Für diese Maßnahme werden Ausgaben in Höhe von 500.000 Euro pro Jahr ab dem Jahr 2026 genehmigt.
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| Haushaltsgesetz 2026 verabschiedet: Maßnahmen für Kultur und Tourismus |
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