Sizilien, Auswahlverfahren für 10 Archäologen: Ausschreibung, Anforderungen und Prüfungen


Veröffentlichung des Erlasses zur Durchführung eines öffentlichen Auswahlverfahrens für die dauerhafte Einstellung von zehn archäologischen Fachreferenten für die Abteilung für Kulturerbe. Alle Details zu Stellen, Reserven, Anforderungen, Bewerbungsverfahren und schriftlicher Prüfung.

Ein Auswahlverfahren für Archäologen in Sizilien: Am 23. Dezember genehmigte die sizilianische Regionalregierung ein öffentliches Auswahlverfahren auf der Grundlage von Prüfungen für die Einstellung von zehn unbefristeten Vollzeitbeschäftigten ohne Führungsaufgaben im Funktionsbereich, ehemalige Kategorie D, Berufsprofil Technischer Funktionsspezialist für kulturelles Erbe mit archäologischem Fachwissen, identifiziert durch den ARCH-Code.

Die Ausschreibung sieht insgesamt zehn Stellen vor, wobei die in den geltenden Verordnungen vorgesehenen gesetzlichen Reserven zum Tragen kommen. Dreißig Prozent der Stellen sind für Freiwillige der Streitkräfte, die einen Kurzzeiturlaub oder einen Sonderurlaub ohne Verdienstausfall genommen haben, für Freiwillige, die sich im ständigen Dienst befinden, und für Offiziere, die ihre Dienstzeit ohne Verdienstausfall absolviert haben, gemäß den Bestimmungen der Artikel 1014 und 678 des Militärgesetzbuchs reserviert. Hinzu kommt eine fünfzehnprozentige Reserve für Freiwillige, die ihren allgemeinen oder nationalen Zivildienst ohne Dienstvergehen abgeleistet haben. Die durch den Präsidialerlass Nr. 487 von 1994 festgelegten Gesamtreserven dürfen die Hälfte der ausgeschriebenen Stellen nicht überschreiten und werden anteilig angewendet. Gesetzliche Reserven und Vorzugstitel haben keinen Einfluss auf die Zulassung zu den Prüfungen, sondern werden ausschließlich in der abschließenden Phase der Leistungsbewertung berücksichtigt.

Was die Qualifikationen betrifft, so wird in der Ausschreibung ein Master-Abschluss in Archäologie (Klasse LM-2) oder ein gleichwertiger Abschluss gemäß den geltenden Vorschriften verlangt, der an einer Universität oder einer gleichwertigen Einrichtung in der Italienischen Republik erworben wurde. Dieser Abschluss muss notwendigerweise mit einer weiterführenden Ausbildung in Form eines Spezialisierungsgrades, einer Promotion oder eines Universitätsmasters der zweiten Stufe in Fächern, die mit dem Berufsbild des Archäologen in Zusammenhang stehen, einhergehen. Bewerber mit im Ausland erworbenen Qualifikationen werden unter Vorbehalt zugelassen und müssen im Falle des Gewinns des Auswahlverfahrens innerhalb von fünfzehn Tagen nach Veröffentlichung der endgültigen Liste bei den zuständigen Behörden das Verfahren zur Anerkennung ihrer Qualifikationen einleiten, andernfalls verfällt die Zulassung.

Segesta. Foto: Region Sizilien
Segesta. Foto: Region Sizilien

Das Auswahlverfahren gliedert sich in eine einzige selektive schriftliche Prüfung, die mit Hilfe von IT-Tools und digitalen Plattformen durchgeführt wird. Die Prüfung steht allen Bewerberinnen und Bewerbern offen, die eine gültige Bewerbung eingereicht haben, und kann auch an dezentralen Orten und in mehreren kontextlosen Sitzungen durchgeführt werden, wobei die Grundsätze der Transparenz und Einheitlichkeit gewahrt bleiben. Für Kandidaten mit schwerwiegenden und dokumentierten Schwierigkeiten mit Dysgraphie oder Dysorthographie ist die Möglichkeit einer Ersatzprüfung gemäß den einschlägigen Vorschriften vorgesehen. Der Prüfungsausschuss, der eigens von der regionalen Abteilung für den öffentlichen Dienst und das Personalwesen ernannt wird, ist für das gesamte Verfahren zuständig, von der Durchführung der Prüfung bis zur Erstellung der endgültigen Verdienstliste.

Die schriftliche Prüfung besteht aus einem Test mit sechzig Fragen mit Multiple-Choice-Antworten, die in siebzig Minuten zu beantworten sind, wobei maximal dreißig Punkte erreicht werden können. Die Fragen zielen darauf ab, die rechtlichen und technischen Kenntnisse der Bewerber im Bereich des kulturellen Erbes zu prüfen. Die Prüfungsthemen umfassen Elemente des öffentlichen Rechts und des Verwaltungsrechts, insbesondere in Bezug auf die Beschäftigung im öffentlichen Dienst, die Zuständigkeiten der Bediensteten, das Verwaltungsverfahren, den Verhaltenskodex und die Disziplinarstrafen sowie das Recht des kulturellen Erbes und das Recht der Europäischen Union. Viel Raum wird den spezifischen Kompetenzen im Bereich der Archäologie und des archäologischen Erbes, einschließlich der Unterwasser- und Präventivarchäologie, sowie den Themen Schutz, Erhaltung und Aufwertung des archäologischen Erbes auch für die öffentliche Nutzung gewidmet. Die Prüfung umfasst auch den Nachweis von Englischkenntnissen auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens und von Computerkenntnissen, die gemäß dem Europäischen Rahmen für digitale Kompetenz auf dem Niveau fortgeschrittener Benutzer erforderlich sind.

Das Bewertungssystem sieht die Vergabe von 0,50 Punkten für jede richtige Antwort, keine Punkte für nicht gegebene Antworten und einen Abzug von 0,15 Punkten für jede falsche Antwort vor. Der Test gilt als bestanden, wenn mindestens einundzwanzig Dreißigstel erreicht werden. Der Fragenkatalog wird nicht vorher veröffentlicht. Das Fernbleiben von der Prüfung am festgelegten Datum und zur festgelegten Uhrzeit führt automatisch zum Ausschluss vom Auswahlverfahren, mit Ausnahme der für Bewerber mit besonderen Lernstörungen vorgesehenen Dispensationsmaßnahmen und der für schwangere oder stillende Bewerberinnen reservierten asynchronen Verfahren.

Die Bewerbung muss ausschließlich elektronisch über das InPA-Portal eingereicht werden, nachdem man sich mit SPID, CIE, CNS oder eIDAS authentifiziert hat. Die Registrierung im Portal und das Ausfüllen eines Lebenslaufs, der den Wert einer Ersatzerklärung hat, sind erforderlich. Die Antragsteller müssen im Besitz einer zertifizierten E-Mail-Adresse oder einer registrierten digitalen Adresse sein. Die Frist für die Einreichung der Bewerbung beträgt fünfundvierzig Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung auf dem InPA-Portal; nach Ablauf dieser Frist können keine Bewerbungen mehr eingereicht werden. Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist ist eine nicht erstattungsfähige Teilnahmegebühr von zehn Euro zu entrichten.

Am Ende der schriftlichen Prüfung erstellt der Prüfungsausschuss die endgültige Verdienstrangliste auf der Grundlage der erzielten Noten und unter Anwendung der in den Vorschriften vorgesehenen Vorbehalte und Präferenzen, einschließlich der Kriterien der Geschlechterparität. Die Rangliste wird von der Regionaldirektion für den öffentlichen Dienst und das Personal genehmigt und auf der institutionellen Website der Region Sizilien mit einem besonderen Hinweis auf dem InPA-Portal veröffentlicht. Gegen die Rangliste kann innerhalb von 60 Tagen beim regionalen Verwaltungsgericht oder innerhalb von 120 Tagen nach ihrer Veröffentlichung beim Präsidenten der Region außerordentlicher Rechtsbehelf eingelegt werden.

Die Einstellung der erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerber erfolgt unter Beachtung der finanziellen Zwänge und der geltenden Einstellungsvorschriften. Die erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerber werden mit einem unbefristeten Vollzeitarbeitsvertrag eingestellt und gemäß dem einschlägigen regionalen Tarifvertrag in den Beamtenbereich eingestuft. Die Wahl des Einsatzortes erfolgt auf der Grundlage der Reihenfolge der Rangliste, wobei Personen, die nach dem Gesetz Nr. 104 aus dem Jahr 1992 anspruchsberechtigt sind, Vorrang erhalten. Der Aufenthalt am ersten Zuweisungsort muss mindestens fünf Jahre betragen, es sei denn, es findet eine automatische Versetzung statt. Alle Informationen finden Sie auf der Website der Region Sizilien.

Sizilien, Auswahlverfahren für 10 Archäologen: Ausschreibung, Anforderungen und Prüfungen
Sizilien, Auswahlverfahren für 10 Archäologen: Ausschreibung, Anforderungen und Prüfungen


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